(...) Ziel der Gesundheitspolitik ist es, die medizinisch notwendigen Leistungen in der GKV nach Stand der Forschung für alle Versicherten bei einem angemessenen Beitragssatz langfristig finanzierbar zu halten. Daher halte ich persönlich die im Jahr 2003 getroffene Einschränkung des Erstattungsanspruches für künstliche Befruchtungen für einen vertretbaren Kompromiss. Ich halte es aber auch für durchaus sinnvoll darüber nachzudenken, ob – gerade unter dem Aspekt, dass gerade finanziell schlechter gestellte Paare durch den Eigenanteil oftmals davon abgehalten werden, reproduktionsmedizinische Verfahren in Anspruch zu nehmen – nicht das Element der Steuerfinanzierung in Zukunft stärker betont werden müsste. (...)
(...) An diesen geschilderten Regelungen ändert sich auch durch die Einführung des Gesundheitsfonds in der GKV zum 1. Januar 2009 grundsätzlich nichts. (...)
(...) Dieser Gedanke ist meines Erachtens im Zöller-Faust-Entwurf am besten umgesetzt. Er sieht vor, dass eine Patientenverfügung immer verbindlich ist, unabhängig davon, ob sie mündlich oder schriftlich verfasst wurde. Eine Beschränkung der Verbindlichkeit der Patientenverfügung auf Krankheiten mit unumkehrbar tödlichem Verlauf, wie es der Bosbach-Röspel-Entwurf vorsieht, gibt es in diesem Entwurf nicht. (...)
(...) Ihren persönlichen Unmut über die Erhöhung der Kassenbeiträge kann ich nachvollziehen – schließlich können Sie als Rentner anders als die noch erwerbstätige Bevölkerung nicht von der zeitgleich vom Kabinett beschlossen Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte profitieren. (...)
(...) Ich halte es ebenfalls für sinnvoll, dass Ehegattensplitting grundsätzlich zu reformieren, um bestehende Ungerechtigkeiten einer nicht mehr zeitgemäßen Regelung zu bereinigen. Eine solche grundsätzliche Reform ist allerdings in einer Großen Koalition leider nicht zu machen, denn die Union hat ein eher konservativ-rückwärtsgewandtes Familienbild. (...)
(...) Ihre Entrüstung über die Preispolitik der Bahn kann ich gut nachvollziehen, allerdings können Entscheidungen des Konzernvorstandes der Deutschen Bahn AG, obwohl der Bund Anteile am Unternehmen hält, nicht vom Bundestag, und damit nicht von uns Parlamentariern beeinflusst werden. Der Bund ist als Anteilseigner bei der Deutschen Bahn nur durch das Bundesfinanzministerium im Aufsichtsrat des Unternehmens vertreten. (...)