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Eike Hovermann
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Frage von Hans T. •

Frage an Eike Hovermann von Hans T. bezüglich Senioren

Hallo Herr Hovermann.

Wie ich aus den Medien erfahre ist ja ab dem 01.01.2009 mit einer Erhöhung meines Beitrages zur Krankenkasse zu rechnen.
Da ich Rentner bin und 45 Jahre gearbeitet habe, ist es nun so, dass nach den bisherigen Nullrunden; die Rentenerhöhungen wurden ja durch Beiträge in die Sozialkassen egalisiert, ich in den letzten 5 Jahren einen Kaufkraftverlust von 8% hinnehmen musste. Wozu auch die VOR der letzten Bundestagswahl von seiten ihrer Partei abgelehnten Erhöhung (3% Mwst) beigetragen hat. Ist es für Sie erklärlich wenn sich die Menschen (Wähler ) abwenden. Mir fällt dazu dann ein das Im Parlament von Ihnen allen eine Erhöhung der Bezüge um 9% vorgenommen worden ist. Ach ja, sie hatten alle, ich meine es waren 4 Jahre, auf Erhöhung ihrer Einkommen verzichtet.
Aber dann schlagen wir zu!! Nun ja, die Einkommen die haben sind ja an die Gehälter der Richter gebunden, also können sie auch nicht anders. Wie wäre es denn, wenn Sie die Gestaltung ihrer Bezüge in Zukunft an die Steigerungen der prozentualen Rentenerhöhungen und Erhöhungen der Harz IV Empfänger anpassen würden? Kann es sein, dass Sie keine soziale Verantwortung gegenüber ihren Wählern haben? Meine Frage lautet nun: Finden Sie es richtig das die Benachteiligungen immer die trifft, die im Bundestag nicht vertreten sind und somit keine Lobby haben? Ich weiß nicht wie weit Ihr Wissen zurück reicht. Ich erinnere mich in letzter Zeit oft an das schäbige Verhalten der Politiker gegenüber den sogenannten "Trümmerfrauen" . Sie hatten aufgeräumt und wurden mit Undankbarkeit belohnt. Wir haben danach aufgebaut und es widerfährt uns ein gleiches Schicksal.

Danke auch für alles Gute das ich Ihnen geschildert habe.
Hans Tamoschus

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Tamoschus,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie mir am 9. Oktober 2008 über das Portal Abgeordnetenwatch haben zukommen lassen. Darin kritisieren Sie die Anhebung des durchschnittlichen Beitragssatzes in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum 1. Januar 2009 als eine ungebührliche Belastung der Rentner.

Ihren persönlichen Unmut über die Erhöhung der Kassenbeiträge kann ich nachvollziehen – schließlich können Sie als Rentner anders als die noch erwerbstätige Bevölkerung nicht von der zeitgleich vom Kabinett beschlossen Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte profitieren.

Ich möchte Ihnen daher im Folgenden versuchen zu erläutern, warum die Entscheidung, den Beitragssatz in der GKV zu erhöhen, aus meiner Sicht notwendig ist.

Insgesamt haben wir in Deutschland in der GKV etwa 150 Milliarden Euro für die gesundheitliche Versorgung zur Verfügung. Das ist sehr viel Geld. Damit leisten wir uns eine medizinische Versorgung, die im internationalen Vergleich herausragend ist. Wenn wir diese sehr gute medizinische Versorgung für jeden GKV-Versicherten auch in Zukunft weiterhin ermöglichen wollen, führt allerdings kein Weg an der aktuellen Beitragssatzerhöhung vorbei.

Denn die Krankenkassen haben ein grundsätzliches Problem: Die Ausgaben steigen an, und die Einnahmen kommen nicht mehr hinterher. Wir werden alle immer älter – Stichwort: demografischer Wandel. Gleichzeitig schrumpft kontinuierlich die Zahl der sozialversicherungspflichtig arbeitenden Bevölkerung. Darüber hinaus schreitet der medizinisch-technische Fortschritt immer weiter voran, so dass immer mehr Krankheiten medizinisch behandelbar werden, was natürlich die Kosten im Gesundheitswesen weiter in die Höhe treibt.

In der Vergangenheit haben die Krankenkassen über die Höhe ihrer Beitragssätze selbst entschieden. Einige Kassen konnten besonders günstige Beitragssätze anbieten, da sie besonders viele junge Mitglieder versichert haben. Andere wiederum, die besonders viele ältere und arbeitslose Mitglieder hatten, haben sich, obwohl das gesetzlich verboten ist, sogar verschuldet, um zwingend notwendigen Beitragssatzerhöhungen auszuweichen.

Im Zuge der letzten Gesundheitsreform – dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) – wird der Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2009 für alle Krankenkassen vereinheitlicht. Dazu legt die Bundesregierung jährlich zum Jahresende per Verordnung den Beitragssatz für das kommende Jahr fest. Aktuell hat das Kabinett entschieden, den einheitlichen Beitragssatz für 2009 auf 15,5 Prozent festzulegen.

Bislang liegt der durchschnittliche Beitragssatz aller Kassen bei ungefähr 14,9 Prozent. Somit erhöht sich der Beitragssatz ab dem 1. Januar 2009 durchschnittlich um 0,6 Prozent. Eine Erhöhung trifft aber nur diejenigen Versicherten, die bislang bei einer eher günstigen Kasse versichert waren.

Die Mehrzahl der Rentner ist z.B. bislang vorwiegend bei sogenannten Versorgerkassen, wie den Ortskrankenkassen (AOKen) oder den Ersatzkassen (wie z.B. der Barmer) versichert. Diese Kassen haben bislang einen verhältnismäßig hohen Beitragssatz. Die AOK Berlin, die AOK Saarland und die AOK Mecklenburg-Vorpommern haben heute bereits einen Beitragssatz von 15,8 Prozent. Die dort Versicherten werden also durch den einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent entlastet.

Über die Sinnhaftigkeit des einheitlichen Beitragssatzes kann man streiten. Ich persönlich bin der Überzeugung, dass der Gesundheitsfonds und der Einheitsbeitragssatz, die im Januar 2009 starten werden, eher mehr neue Probleme schaffen, als dass alte durch sie gelöst werden. Daher habe ich auch dem GKV-WSG nicht zugestimmt.

Nichtsdestotrotz: Eine Erhöhung der Beitragssätze hätte es auch ohne den Fonds und den einheitlichen Beitragssatz geben müssen. Wollen wir die medizinische Versorgung für die Versicherten der GKV auf dem Niveau halten, wie wir es jetzt haben, ist die aktuelle Beitragssatzsteigerung unausweichlich.

Sehr geehrter Herr Tamoschus,

neben der Beitragssatzerhöhung in der Gesetzlichen Krankenversicherung kritisieren Sie auch die aus Ihrer Sicht zu hohe allgemeine Belastung der Rentner. Dazu verweisen Sie insbesondere auf die Rentenanpassungen der letzten Jahre.

Auch hierzu möchte ich gerne Stellung nehmen.

Unser gesetzliches Rentensystem ist umlagefinanziert. D.h. die Renten werden aus den Beiträgen der sozialversicherungspflichtig tätigen Arbeitnehmer (und ihrer Arbeitgeber) zur Rentenversicherung gezahlt. Die arbeitende Bevölkerung bezahlt also mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung jeweils die Einkommen der Rentner.

Würde man nun die Renten unabhängig davon, wie die allgemeine Lohnentwicklung der Arbeitnehmer verläuft, jährlich erhöhen, würde man in Kauf nehmen, dass die Arbeitnehmer in Zeiten stagnierender oder niedriger Löhne immer höhere Rentenbeiträge zahlen müssten. Ihnen bliebe somit immer weniger zum Leben übrig. Ich glaube, es ist ersichtlich, dass eine solche Regelung zu einem massiven Generationenkonflikt führen und die Solidarität in unserer Gesellschaft nachhaltig beschädigen würde.

Daher ist seit dem Jahr 1957 ist die Höhe der Rentenanpassung an die Entwicklung der Löhne der Arbeitnehmer gekoppelt. In dieser Anpassungsregelung ist festgelegt, dass die Renten nur dann steigen können, wenn das Durchschnittseinkommen steigt.

Betrachten Sie doch vor diesem Hintergrund einmal die Rentenentwicklung der letzten Jahre: In den Jahren 2004, 2005 und 2006 stagnierte bzw. sank die Lohnentwicklung aufgrund der schlechten Konjunkturlage. Eine Rentenerhöhung war somit nicht möglich. Rein rechnerisch hätte man von der Lohnentwicklung aus betrachtet sogar eine Rentenkürzung vornehmen müssen. Im Koalitionsvertrag vom SPD und Union ist jedoch festgelegt worden, dass es in dieser Legislaturperiode keine Rentenkürzungen geben wird, da die Rentner in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Belastungen getragen haben. Statt Rentenkürzungen gab es also für diese Jahre eine Nullrunde.

Für das Jahr 2007 – ein Jahr, in dem Konjunktur besser lief und die Lohnentwicklung der Arbeitgeber insgesamt positiv war – hat es wieder eine Erhöhung der Renten um 0,54 Prozent gegeben. Im Jahr 2008 hat es eine Rentenerhöhung um 1,1 Prozent gegeben.

Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Sie persönlich enttäuscht von den Nullrunden und den darauf folgenden moderaten Erhöhungen Ihrer Rente sind. Die Aufgabe der Politik ist es aber, einen Weg zu finden, wie man einen gerechten Ausgleich zwischen den einzelnen Bevölkerungsgruppen schafft. Ich hoffe, Ihnen dargelegt zu haben, dass es ungerecht ist, die Renten unabhängig von der Entwicklung am Arbeitsmarkt anzupassen. Daher sind leider auch Nullrunden unausweichlich.

Nur abschließend kurz zum ebenfalls angesprochenen Thema Diäten der Bundestagsabgeordneten: Der letzten Diätenerhöhung hat die SPD-Bundestagsfraktion nur deshalb zugestimmt, weil gleichzeitig die Alterversorgung der Abgeordneten gekürzt wurde. Die Pläne zu einer weiteren Diätenerhöhung im Frühjahr dieses Jahres sind am Widerstand der SPD-Bundestagsfraktion gescheitert, da diese als öffentlich nicht vertretbar empfunden wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Eike Hovermann, MdB