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Frage von Dieter N. •

Frage an Eike Hovermann von Dieter N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hovermann,

meine Frage lautet,warum muss ich von meiner kleinen Rente ab Januar 2009 die volle Erhöhung für meine Krankenkasse bezahlen, bei den Arbeitnehmern bezahlt doch auch die Firma so wie mir bekannt ist die Hälfte dazu.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Nolte

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Nolte,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden in Deutschland jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Zum 1. Juli 2005 wurde ein Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent eingeführt, der vom Arbeitnehmer alleine getragen wird.

In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) der GKV teilen sich die Rentner und der Rentenversicherungsträger die Hälfte des Beitragssatzes. Den zusätzlichen Beitragssatz von 0,9 Prozent zahlen die Rentner wie auch die Arbeitnehmer alleine.

Weitere Informationen zur KVdR erhalten Sie z.B. bei der Deutschen
Rentenversicherung Bund
( http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11958/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistungen/KVdR__PVdR/KVDR__Beitr_C3_A4ge__node.html__nnn=true ).

An diesen geschilderten Regelungen ändert sich auch durch die Einführung des Gesundheitsfonds in der GKV zum 1. Januar 2009 grundsätzlich nichts. Allerdings werden die bislang noch unterschiedlichen Beitragssätze der einzelnen Krankenversicherungen vereinheitlicht. Dabei steigt auch der durchschnittliche Beitragssatz auf insgesamt 15,5 Prozent. Das bedeutet für viele Versicherten eine Beitragssatzerhöhung, für einige Versicherten, die etwa bei Ortskrankenkassen versichert sind, die aufgrund des hohen Rentneranteils schon jetzt einen recht hohen Beitragssatz hatten, wie etwa die AOK Berlin mit 15,8 Prozent, wird der Beitragssatz hingegen sinken.

Um die Lohnnebenkosten durch dieses Anheben des durchschnittlichen Beitragssatzes nicht zu stark zu belasten, hat die Bundesregierung beschlossen, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozent zu senken. Von dieser Regelung profitieren tatsächlich nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Tatsächlich können die Rentner an dieser Entlastung nicht teilhaben.

Warum ich es persönlich für einen notwendigen Schritt halte, die durchschnittlichen Beitragssätze in der GKV zu erhöhen, habe ich bereits in meiner Antwort an Herrn Tamoschus vom 17.10.2008 dargelegt. Meine Antwort können Sie hier auf Abgeordnetenwatch nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen
Eike Hovermann, MdB