
(...) Der in der 4. Ausgabe des Schuljahres 2008/2009 in Q-rage erschienene Artikel "Die evangelikalen Missionare" stellt mehr einen selektiven Erlebnisbericht glaubensferner Jugendlicher vom "Christival 2008" in Bremen dar, als dass er den Anspruch einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Religiösität der Evangelikalen ernsthaft erhebt. Zwar sind auch derartige Artikel vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt, allerdings steht dieses Recht auch den Kritisierten solcher Artikel und sonstigen Kritikern zu. (...)