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Eckart von Klaeden
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Frage von Michael S. •

Frage an Eckart von Klaeden von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr von Klaeden,

meine Frage richtet sich an Sie, da ich aufgrund Ihrer Mitarbeit beim Deutschen Evangelischen Kirchentag ein Interesse an Fragen von Religion und Gesellschaft voraussetze: Vor einiger Zeit haben Jugendliche in einer von der Bundeszentrale für politische Bildung veranworteten und vom Bundespresseamt mit finanzierten Zeitschrift "Q-rage" sehr kritische Fragen an die evangelikalen Strömungen innerhalb der evangelischen Kirche gerichtet. Für den Beitrag der Jugendlichen wurde die Bundeszentrale selbst scharf angegriffen, namentlich ihr Vorsitzender Thomas Krüger, dies auch nach einer inhaltlichen Distanzierung.

Meine Frage: Wäre es nicht angebracht, als Abgeordnete/r des Deutschen Bundestags die Freiheit der Bundeszentrale für politische Bildung auch öffentlich zu verteidigen, einschließlich der Freiheit, dass Jugendliche eine Meinung veröffentlichen dürfen, über die sich trefflich streiten lässt. Wäre es nicht angebracht, aus grundsätzlichen Erwägungen öffentlichen Druck von Interessensgruppen abzuwehren?

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Steck

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Steck,

den Eingang Ihres Schreibens vom 29.12.2008 darf ich Ihnen dankend bestätigen. Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Zunächst ist festzustellen, dass die Bundeszentrale für politische Bildung nicht frei ist in dem Sinne, dass sie tun und lassen kann, was ihr oder ihren Mitarbeitern gefällt. Sie ist eine nichtrechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und hat die Aufgabe, durch Maßnahmen der politischen Bildung Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zu politischer Arbeit zu stärken.

Dieser Auftrag schließt nicht aus, dass die Bundeszentrale für politische Bildung Publikationen Dritter, etwa der Jugendzeitschrift Q-rage, unterstützt und auch auf bestimmte, namentlich gezeichnete Artikel hinweist oder sie zur Lektüre empfiehlt, sofern dies dem Bildungsauftrag der Bundeszentrale entspricht.

Der in der 4. Ausgabe des Schuljahres 2008/2009 in Q-rage erschienene Artikel "Die evangelikalen Missionare" stellt mehr einen selektiven Erlebnisbericht glaubensferner Jugendlicher vom "Christival 2008" in Bremen dar, als dass er den Anspruch einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Religiösität der Evangelikalen ernsthaft erhebt. Zwar sind auch derartige Artikel vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt, allerdings steht dieses Recht auch den Kritisierten solcher Artikel und sonstigen Kritikern zu.

Die Bundeszentrale für politische Bildung indessen hat die Erfahrung gemacht, dass man Artikel, deren Lektüre man empfiehlt, zuvor selbst gelesen und verstanden haben sollte. Diese allgemeine Lebenserfahrung in Erinnerung gerufen zu haben, ist im vorliegenden Fall das Verdienst der Bundeszentrale.

Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden MdB