Frage an Eckart von Klaeden von Michael G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr von Klaeden.
1. Sie waren/sind im Visa-Untersuchungsausschuß. Meine Frage ist, gibt es diesen Ausschuß noch?
2. Wikipedia schreibt dazu:
"Am 2. Juni 2005 beendete die Rot-Grüne Mehrheit im Ausschuss die Beweisaufnahme, mit dem Hinweis auf Zeitmangel aus Verfahrensgründen. Gemäß § 33 Abs. 3 Untersuchungsausschussgesetz muss der Ausschuss einen Sachstandsbericht erarbeiten, wenn absehbar ist, er seinen Untersuchungsauftrag nicht vor Ende der Wahlperiode erledigen kann. Wegen der geplanten vorgezogenen Wahl des Bundestages sei dies der Fall.
CDU/CSU und FDP kündigten an, wegen des Abbruchs der Beweisaufnahme das Bundesverfassungsgericht anzurufen, da sie sich in ihren Minderheitenrechten verletzt sehen – § 17 Abs. 2 PUAG. Danach bestimmt das Minderheits-Quorum von einem Viertel der Ausschussmitglieder den Gang der Beweisaufnahme. Mit der Einstellung sollten v. a. die geplanten Anhörungen von Kanzleramtsminister Frank-Walter Steinmeier und Innenminister Otto Schily nicht stattfinden, was von der Ausschuss-Minderheit als politisch motiviertes Ziel dieses Endes der Beweiserhebung bezeichnet wird. Sollte es nicht zu Neuwahlen kommen, müsse die Beweisaufnahme wieder aufgenommen werden.
Mit Beschluss vom 15. Juni 2005 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Haltung der Ausschuss-Minderheit und traf die vorläufige Anordnung gemäß § 32 BVerfGG, dass die Beweisaufnahme fortzusetzen sei, solange keine Anordnung des Bundespräsidenten über die Auflösung des Parlaments und die Bestimmung von Neuwahlen ergangen ist."
Meine Frage dazu: Was kam jetzt eigentlich bei diesem Ausschuß heraus? Welches Ergebnis wurde erzielt?
Vielen Dank für Ihre Mühe,
Michael Georgi
Sehr geehrter Herr Georgi,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Der 2. Untersuchungsausschuss der 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages nach Art. 44 Grundgesetz ("Visa-Untersuchungsausschuss") hat seine Arbeit durch Beschluss des Bundestages vom 7. September 2005 beendet, indem er durch Mehrheitsbeschluss der Abgeordneten der damaligen Regierungskoalition die Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses angenommen hat. Der Bericht enthält zugleich Minderheitsempfehlungen durch die damaligen Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP. Die detaillierten Ergebnisse können der Bundestagsdrucksache 15/5975 entnommen werden.
Außerdem hatten das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium des Innern (BMI) im September 2006 dem Bundestag einen gemeinsamen Bericht über Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des Visavergabeverfahrens vorgelegt ( http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD ).
Im August 2005 haben das AA und das BMI die "Task Force Visa" eingerichtet, die monatlich auf Arbeitsebene tagt. Hier findet der Austausch von Informationen über den Visa-Missbrauch und die Abstimmung grundsätzlicher Maßnahmen zur sicheren Gestaltung des Visumverfahrens statt. Vor allem aber wird die Erlasslage zur Visaerteilung wieder einvernehmlich zwischen AA und BMI fortentwickelt.
Die Bundesregierung hat daneben eine Reihe von weiteren Maßnahmen zur Mißbrauchsbekämpfung ergriffen, z.B. die Aufstockung des Personals im Visumbereich der Auslandsvertretungen, verbesserte Maßnahmen zur Korruptionsprävention oder den Einsatz des Bundeskriminalamts und von Dokumentenberatern der Bundespolizei sowie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Infolge dieser Maßnahmen konnten bereits Missbrauch und illegale Einreise in größerer zahl verhindert werden.
Es ist das große Verdienst des Visa-Untersuchungsausschusses, Visummißbrauch in großem Stil aufgedeckt sowie Änderungen hin zu einer Visumpolitik veranlasst zu haben, welche der inneren Sicherheit den ihr gebührenden Rang verleiht.
Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden MdB