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Eckart von Klaeden
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Frage von Robert F. •

Frage an Eckart von Klaeden von Robert F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr von Klaeden,

mit großem Interesse habe ich Ihre Antwort zum Thema Schächten und Religionsfreiheit gelesen. Sie schrieben darin:

"Die Möglichkeiten des Gesetzgebers, das Schächten zu unterbinden oder einzuschränken, sind jedoch sehr begrenzt, wenn das Schächten als Ausübung der Religionsfreiheit nach Artikel 4 Absatz 2 Grundgesetz (GG) vollzogen wird."

Hierzu möchte ich jedoch zwei Rückfragen stellen: Ich lebe seit acht Jahren vegetarisch und mittlerweile weitgehend vegan. Wenn die Religion einem jüdischen oder muslimischen Mitbürger verbietet, in Deutschland legal produziertes Fleisch zu essen, was hindert ihn dann daran, ebenfalls meine Ernährungsweise anzunehmen, wenn ihm sein Glaube so ernst ist?

Ganz konkrete Frage, Herr von Klaeden: Welche Weltreligion verbietet den Vegetarismus?

Darüber hinaus ist natülich auch anzumerken, dass das Schächten nur ein Teilproblem in Deutschland ist. Das grundgesetzliche Staatsziel Tierschutz ist nämlich keineswegs verwirklicht: Der Deutsche Tierschutzbund gibt an, dass pro Jahr 20 Millionen Schweine in Deutschland völlig legal kastriert werden - ohne Betäbung. Aus Kostengründen. (Quelle: http://www.ferkelprotest.de/ )

Auch die Haltungsverordnung von Nutztieren ist keinesweg auf einem Stand, der einem Staatsziel gerecht wird.

Warum lässt das Grundgesetz die millionenfache Quälerei empfindungsfähiger Wesen ohne zwingende Notwendigkeit zu?

Ich möchte Sie bitten, meine beiden Fragen sachlich zu beantworten.

Vielen Dank und freundliche Grüße,
Robert Fies

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fies,

Ihre Anfrage vom 25. September 2008 habe ich dankend erhalten und beantworte sie wie folgt:

Keine der Weltreligionen verbietet den Vegetarismus. Im Hinblick auf die Ernährungsgewohnheiten des Menschen kann aber auch niemand dazu verpflichtet werden, Vegetarier zu sein.

Die Kastration von Ferkeln findet bislang deshalb statt, weil die Verbraucher Fleisch mit Ebergeruch verweigern. Deshalb bleibt nur der Weg, nach Alternativen zur betäubungslosen Kastration von Ferkeln zu suchen. Die Europäische Tierschutzrichtlinie enthält diesen Auftrag.

Zur Zeit wird mit dem sog. PIGCAS-Projekt eine Bestandsaufnahme in den EU-Mitgliedsstaaten durchgeführt. Seit Beginn des Jahres 2007 werden bis Ende 2008 europaweit Daten über die gängige Praxis zusammengestellt, um die chirurgische Kastration männlicher Ferkel unter tierschutzrelevanten Gesichtspunkten zu beurteilen und mögliche Alternativen zu prüfen.

Der Deutsche Tierschutzbund hat kürzlich öffentlich gefordert, das Problem der Kastration mit dem Einsatz des Betäubungsmittels Isofluran zu lösen. Dieser Vorschlag wird jedoch als untauglich angesehen, weil Isofluran in Deutschland keine Zulassung hat und außerdem seuchenhygienische Aspekte zu bedenken sind. Zwar gibt es auch den Vorschlag einer "Immuno-Kastration", doch diese ist ebenfalls problematisch, weil dazu eine Hormonbehandlung der Ferkel notwendig wäre.

Zur Zeit laufen Forschungen, auf dem Züchtungswege den genetischen Auslöser des Ebergeruchs zu beseitigen. Bei Erfolg wäre dann eine Kastration unnötig.

Da die bisher vorgeschlagenen Lösungen zum Teil praxisfremd, nicht tiergerecht sind oder noch länger auf sich warten lassen, haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, die Anwendung von schmerzstillenden Mitteln bei der Kastration zu empfehlen. Versuche haben gezeigt, dass die etwa zewi Tage anhaltende Wirkung dieser Mittel nachweislich den Wundschmerz lindert. Bund und Länder werden in Kürze gemeinsam beraten, wie ein solches Verfahren in ganz Deutschland eingerichtet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden MdB