Wie wird die Bearbeitungszeit der Anträge von Fachkräften in den Ausländerbehörden und Botschaften überhaupt gemessen und wie werden die Ursachen für Verzögerungen identifiziert?
Ich begrüße die Bemühungen, ausländische Fachkräfte durch Steuervorteile anzuwerben, möchte jedoch auf ein viel größeres Problem hinweisen: die extrem langen Bearbeitungszeiten in den Ausländerbehörden und Botschaften. Ein Beispiel aus Wolfenbüttel. Ein junger Mann mit Deutschkenntnissen (B1) und Erfahrung in der Pflege wollte nach Deutschland um in der Pflege zu arbeiten, entschied sich jedoch aufgrund der langen Wartezeiten für Belarus. Er sah keine Aussicht auf eine schnelle Bearbeitung seines Antrags, während andere Länder solche Verfahren in wenigen Wochen abschließen. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren bringt meiner Erfahrung nach keine Erleichterung. Anerkennungsverfahren ziehen sich dennoch oft über ein Jahr hin, was für die betroffenen Fachkräfte nicht nachvollziehbar ist. Viele von ihnen wenden sich letztlich Ländern zu, die ihre Prozesse deutlich effizienter gestalten und kürzere Bearbeitungszeiten bieten.
Sehr geehrter Herr B.,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, bezüglich der Bearbeitungszeit von Anträgen in den Ausländerbehörden. Zuerst bitte ich zu entschuldigen, dass sich Ihre Frage nach Dauer der Bearbeitungszeiten in Ausländerbehörden nicht pauschal beantworten lässt. Hierbei gibt es Unterschiede zwischen den verschiedenen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik, aber auch in den jeweils zuständigen Ausländerbehörden der Länder.
Ursachen für die Verzögerung bei der Bearbeitung sind ebenso vielfältig. Mit den, von ihn angesprochenen, beschleunigten Fachkräfteverfahren, wollen wir das reformieren. Wenn ein Arbeitgeber bereits gefunden ist, kann dieser bevollmächtigt werden, das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde vor Ort, zu beantragen. Die Anerkennungsstellen und die Bundesagentur für Arbeit müssen innerhalb bestimmter Fristen entscheiden. Wenn alle Voraussetzungen, die im Inland geprüft werden können, erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung, die dem Arbeitgeber zugesendet wird. Sobald man die Vorabzustimmung erhält, kann man bei der Auslandsvertretung einen Termin zur Beantragung des Visums buchen, der innerhalb von drei Wochen stattfinden muss. Die Auslandsvertretung entscheidet in der Regel innerhalb drei weiterer Wochen über den Visumantrag. In der Regel beträgt hier die Bearbeitungszeit um die 4 Monate. Selbstverständlich begrüße ich es, wenn unsere Bürokratie hier noch schneller und effizienter wird, denn letztendlich profitieren wir alle von den zugewanderten Fachkräften.
Ich hoffe, dass ich Ihre Anfrage ausreichend beantworten konnte. Bei weiteren konkreten Fragen können Sie sich auch an die zuständigen Behörden wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dunja Kreiser