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Dunja Kreiser
SPD
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Frage von Leah L. •

Wie werden Sie als sozialdemokratische Abgeordnete über den parteiübergreifenden Antrag, ein Verbotsverfahren durch das BVerG gegen die AfD einzuleiten, abstimmen?

Sehr geehrte Frau Kreiser,

leider habe ich Sie nicht auf der Liste der Abgeordneten gefunden, die ein Verbot der AfD durch das BVerG vorantreiben.

Nach den Demonstrationen der Zivilgesellschaft in allen Teilen Deutschlands Anfang des Jahres, nach Jahren der faschistischen, antidemokratischen und menschenverachtenden Rethorik der AfD, nach Jahren des vergeblichen Versuchs der „Entzauberung“ in den Medien, nach dem ebenso vergeblichen Versuch, die AfD "inhaltlich zu stellen", nach den Ergebnissen der Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg halte ich ein Verbotsverfahren für zwingend erforderlich.

Wie werden Sie als sozialdemokratische Abgeordnete über diesen parteiübergreifenden Antrag abstimmen? Ich und viele andere werden Sie daran messen.

Mit freundlichen Grüßen

Leah L.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau L., 
vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an der Diskussion über ein mögliches Verbot der AfD nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Ich verstehe Ihre Sorgen und teile Ihre Bedenken angesichts der immer radikaleren Äußerungen und Positionen innerhalb der AfD.

Die AfD stellt zunehmend eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dar. Als SPD-Bundestagsfraktion beobachten wir diese Entwicklung mit großer Sorge. Es ist unsere Aufgabe, die Demokratie zu schützen und entschieden gegen jede Form von Extremismus vorzugehen. Dafür bietet das Grundgesetz mit dem Parteiverbot nach Artikel 21 Absatz 2 ein starkes Instrument. Ein Parteiverbot darf jedoch nur in äußersten Fällen angewendet werden, wenn eine Partei aktiv und planvoll darauf abzielt, die demokratische Grundordnung zu beseitigen und dabei reale Erfolgsaussichten hat.

Die Hürden für ein Parteiverbot sind deshalb bewusst hoch angesetzt. Es reicht nicht, dass die AfD verfassungsfeindliche Äußerungen tätigt – vielmehr müssen konkrete, beweisbare Anhaltspunkte vorliegen, dass sie aktiv gegen unsere Demokratie kämpft. Dies muss in einem umfassenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nachgewiesen werden und das erfordert eine gründliche Beweissammlung und eine sorgfältige Prüfung aller Fakten. Ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht kann nur gestellt werden, wenn eine ausreichende Beweislage vorliegt, die Aussicht auf Erfolg hat. Dieser Prozess kann Monate oder sogar Jahre dauern und muss mit äußerster Sorgfalt vorbereitet werden. Ein unzureichend vorbereiteter Antrag könnte am Ende mehr schaden als nützen und der AfD womöglich noch zusätzliche Aufmerksamkeit verschaffen. Wir als SPD-Bundestagsfraktion nehmen diese Abwegung sehr ernst und wägen genau ab, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist, um ein solches Verfahren einzuleiten.

Trotzdem dürfen wir nicht vergessen, dass der politische Kampf gegen die AfD nicht nur über juristische Mittel geführt werden kann. Die Sozialdemokratie steht seit jeher für eine starke demokratische Streitkultur. Wir setzen auf Aufklärung, politische Bildung und den offenen Dialog, um rechtsextremem Gedankengut den Boden zu entziehen. Unser Ziel muss es sein, die AfD politisch zu stellen, sie inhaltlich zu entlarven und dafür zu sorgen, dass sie keinen Rückhalt mehr in der Gesellschaft und den Parlamenten findet.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Nachricht und Ihr Engagement in dieser wichtigen Frage. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
 

Mit besten Grüßen aus Berlin

Dunja Kreiser

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