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Dunja Kreiser
SPD
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Frage von Roswitha H. •

Was unternehmen Sie, damit es ein bundesweites Tierschutz-Verbandsklagerecht für Tierschutzorg. bald gibt?

Viel Tierleid könnte verhindert werden, wenn die Tiere endlich eine Stimme bekommen würden und die Tierschutzorganisationen ein bundesweites Tierschutz-Verbandsklagerecht erhielten.

Bitte machen Sie sich, Frau Kreiser, dafür stark.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau H.

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, in der sie die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen fordern. Grundsätzlich unterstütze ich Ihre Position zu einem bundesweiten Tierschutz-Verbandsklagerecht. Zuletzt 2013, als die SPD größte Oppositionskraft im Bund war, haben wir versucht dieses in geltendes Recht umzusetzen und sind leider am Widerstand der Union und der FDP gescheitert. Trotz dessen haben wir auch in dieser Legislaturperiode bewiesen, dass uns der Tierschutz sehr am Herzen liegt.  Deshalb reformieren und stärken wir das Tierschutzgesetz. Mit den Änderungen sollen – unter anderem – der illegale Handel mit Welpen und anderen Tieren auf Onlineplattformen bekämpft und eine bessere Kontrolle an Schlachthöfen durch Videoüberwachung eingeführt werden.

Weitere wichtige Änderungen:

  • Maßnahmen zum Schutz von Tieren in reisenden Zirkusbetrieben.
  • Maßnahmen, um die Zahl „nicht-kurativer“ Eingriffe (z. B. Schwänzekürzen bei Ferkeln und Lämmern) zu reduzieren.
  • Maßnahmen, um die Qualzucht in Deutschland weiter einzudämmen.
  • Einrichtung des Amtes des oder der Bundestierschutzbeauftragten.
  • Effektivere Straf- und Bußgeldvorschriften bei schwerwiegenden Verstößen gegen das

    Tierschutzgesetz.

Leider haben wir es in den Koalitionsverhandlungen nicht geschafft, auch das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen in unser Regierungsprogramm aufzunehmen. Dafür gibt es dieses Recht aber schon vielfach auf Landesebene und ich möchte betonen, dass es sich hierbei meist um SPD-geführte Bundesländer handelt. Unter anderem Niedersachsen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und das Saarland haben ihre Möglichkeiten genutzt, um anerkannten Tierschutzverbänden auf Landesebene Klagebefugnisse einzuräumen. Ich hoffe, dass es in den nächsten Jahren auch auf Bundesebene zu Änderungen kommt. 

Ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Dunja Kreiser 

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