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Dunja Kreiser
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Frage von Anja T. •

Ich erhalte gerade Krankengeld und muss mit 30 % weniger Lohn auskommen. Wie kann es sein, dass man in dieser schwierigen Situation auch noch bei der Energiepauschale 2022 einfach übergangen wird?

Warum werden Menschen die Lohnersatzleistungen erhalten und Rentner derart übersehen ? Eine Diätenerhöhung wurde anscheinend auch nicht übersehen…

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau T.

einen Anspruch auf die Energiepauschale haben alle Personen, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und im Veranlagungszeitraum 2022 Einkünfte aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen (u.a. Krankengeld) beziehen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Energiepauschale über die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 erhalten.

Für einkommensschwache Rentnerinnen und Rentner haben wir besondere Maßnahmen getroffen. So erhalten selbstverständlich auch Rentnerinnen und Rentner, die auf die Grundsicherung angewiesen sind, erneut einen Zuschlag, um die zusätzlichen Ausgaben aufzufangen. Die erneute Einmalzahlung von 100 Euro haben wir aufgrund der aktuellen Preissteigerungen nochmal verdoppelt. Damit wurden Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme im Juli 2022 200 Euro ausgezahlt.

Falls Sie Rückfragen an mich haben, können Sie sich auch direkt unter dunja.kreiser@bundestag.de an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dunja Kreiser, MdB

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