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Dunja Kreiser
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Frage von Michael N. •

Hallo Frau Kreiser, wieso wird beim sozialen Ausgleich für Heizungen im neuen GEG keine Rücksicht auf Kinder im Haushalt genommen?

Hallo Frau Kreiser,
Kinder kosten viel Geld, man kann weniger arbeiten und man braucht eine größere Immobilie. Wie kann es sein, dass Kinder dann bei (mir bekannten) Diskussionen um den sozialen Ausgleich für neue Heizungsanlagen nicht berücksichtigt werden? Wäre es nicht sinnvoll, wenn man das mit einbezieht? Ich kann mir mit meinen Kindern nicht annähernd so viel leisten, wie meine Kollegen mit gleichen Gehalt und keinen Kindern. Obwohl wir gut verdienen, sehe ich unsere finanzielle Existenz bedroht, wenn wir unser gesamtes Haus energetisch sanieren und die Heizung in naher Zukunft tauschen müssen. Sollten nicht gerade Familien mit Kindern überdurchschnittlich entlastet werden, da sowieso schon effektiv hohe Kosten durch die Kinder entstehen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.,

in den Verhandlungen über die Novellierung des GEG haben sich die Ampelfraktionen auf ein umfassendes Förderkonzept verständigt. Um möglichst präzise auf Ihre Frage einzugehen, möchte ich mich bei meinen Erläuterungen dennoch auf die Förderungen beschränken, die Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer erhalten: Unser Konzept beinhaltet eine „Grundförderung“ von 30 % für alle selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern. Als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung besonders alter Heizungen, wurde zusätzlich ein „Geschwindigkeitszuschuss“ in Höhe von 20 % der Investitionskosten vereinbart, der ab 2028 degressiv abschmilzt (3 % alle zwei Jahre). Darüber hinaus bleibt der bereits bestehende „Innovationszuschuss“ von 5 % für die Nutzung von natürlichen Kältemitteln oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme bei Wärmepumpen erhalten. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 € wird es dazu einen „Einkommenszuschuss“ von 30 % zusätzlicher Förderung geben. Grundförderung und Zuschüsse sind miteinander kombinierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von insgesamt 70 Prozent. Hinzu kommt die bereits bestehende Förderung von Effizienzmaßnahmen (beispielsweise für Fenstertausch, Dämmung und Anlagentechnik) in Höhe von 15 % sowie weitere 5 %, wenn ein Sanierungsplan vorliegt.

Da Förderungen erfahrungsgemäß vor allem dann in Anspruch genommen werden, wenn sie verständlich und für gut kalkulierbar sind, haben wir uns dazu entschlossen, von komplizieren Differenzierungen z. B. nach Anzahl der Kinder, zu pflegenden Angehörigen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Hausbewohner abzusehen. Aus diesen Parametern den Unterstützungsbedarf beim Tausch einer Heizung abzuleiten, ist ohnehin nur schwer möglich. Förderungen beziehen sich daher in der Regel immer auf ein Gebäude – gleich von wem und in welcher Konstellation es bewohnt wird. Transparente Regeln, ökologische Lenkungswirkung und ausreichende finanzielle Unterstützung für die, die sie benötigen, waren die Maßgaben. Mit der hohen einkommensunabhängigen Förderung und dem Einkommenszuschuss von 30 % haben wir diesen Zielen Rechnung getragen. Zusätzlich wird es über ein Programm der KfW die Möglichkeit geben, zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Anspruch zu nehmen. Diese Kredite sollen vor allem Menschen offenstehen, die aufgrund von Alter oder Einkommen auf dem regulären Finanzmarkt keine günstigen Kredite erhalten.

Falls Sie Rückfragen an mich haben, können Sie sich auch direkt unter dunja.kreiser@bundestag.de an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dunja Kreiser, MdB

 

 

 

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