Frage von Uwe W. • 08.02.2018
Frage an Dunja Kreiser von Uwe W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Kreiser,
Lehrerinnen und Lehrer bekommen ab 60 eine Stunde Altersermäßigung. Laut Nds. ArbZVO-Schule vom 14. Mai 2012 § 8 Absatz 2 erhalten sie aber nur eine halbe Stunde, wenn sie mehr als zwei Stunden auf Gehaltsbasis reduzieren. Warum nimmt uns unser Arbeitgeber eine halbe Stunde wieder weg? Ich verzichte doch freiwillig auf Gehalt, um meine Gesundheit zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
U. W.
Antwort ausstehend von Dunja Kreiser SPD