
(...) vielen Dank für Ihr großes Interesse an der Novellierung des gemeinsamen Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern. Die Position der Union habe ich Ihnen ja bereits ausführlich dargelegt. (...)
© Dorothee Bär / Tobias Koch
(...) vielen Dank für Ihr großes Interesse an der Novellierung des gemeinsamen Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern. Die Position der Union habe ich Ihnen ja bereits ausführlich dargelegt. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe den Eindruck, dass ich Ihnen meine Position zum Sorgerecht bei nicht miteinander verheirateten Eltern nicht verständlich machen konnte: Auch ich begrüße es, wenn sich Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, darauf einigen, die Sorge für ihr Kind gemeinsam auszuüben und gemeinsam Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen. Wenn Eltern sich für diese Möglichkeit entscheiden, können sie problemlos beim Jugendamt die gemeinsame Sorge beantragen. (...)
Sehr geehrte Frau Przybilla,
(...) die Finanzierung der Politiker-LAN erfolgte anteilig durch die Initiatoren der Veranstaltung. Nein, ich habe noch nie eine Spende seitens eines Herstellers erhalten. (...)
(...) Wir wollen erreichen, dass möglichst viele Eltern schon vor der Geburt oder direkt zu Beginn des Lebens des Kindes eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, weil hierdurch die Kommunikation und Kooperation zwischen den Eltern gestärkt wird, die für eine förderliche Wahrnehmung des Sorgerechts und für die Eltern-Kind-Beziehung von entscheidender Bedeutung ist. Eine bewusste und freiwillige Entscheidung der Eltern, gemeinsam die tatsächliche und rechtliche Verantwortung für ihr Kind tragen zu wollen, ist viel besser als ein gesetzlicher Automatismus oder ein Gerichtsurteil, durch das das Sorgerecht zwangsweise geregelt wird. Dies entspricht auch unserem christlichen Menschenbild, mit dem sich staatliche Einmischung nur dort verträgt, wo die Beteiligten nicht zu einer eigenverantwortlichen Regelung ihrer Lebensverhältnisse in der Lage sind. (...)
Sehr geehrte Frau Bergmayr,
für die Beantwortung Ihrer Frage verweise ich auf meine Homepage www.dorothee-baer.de bzw. auf die Website des Deutschen Bundestages.
Mit freundlichen Grüßen