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Dorothee Bär
CSU
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Frage von Johannes S. •

Frage an Dorothee Bär von Johannes S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Bär,

auf welchen entwicklungspsychologischen und kinder- und jugendpsychotherapeutischen Kenntnissen fußt Ihre familienpolitische Einstellung?
Ihre Aussagen zur alleinigen elterlichen Sorge stimmen mich sorgenvoll.
Ein Kind braucht nach aktuellen Erkenntnissen eine gute Beziehung zwischen Mutter und Kind, Vater und Kind sowie Mutter und Vater.
Eine verbindliche gemeinsame Sorge ermöglicht hier diejenigen, welche eine gemeinsame Verantwortung mit der gemeinsamen Zeugung eingegangen sind, diese Verantwortung Wahrzunehmen. Sollten sie dies nicht können oder wollen, ist hier die Aberkennung sinnvoll.
In dubio pro reo. Warum muss nach ihrer Logik ein Vater durch Beziehungsaufnahme zu Ämtern und Gerichten erst nachweisen, dass er diese Verantwortung wahrnehmen kann, anstatt diese Energie in die Beziehung zum Kind zu investieren. Die (wenigen?) Mütter, die ihre Kinder in einem Partnerschaftskonflikt instrumentalisieren erhalten damit aber eine das Kind missbrauchende Waffe im Kampf gegen deren Väter (und entwickeln in der Ablehnung des Vaters ganz nebenbei in vielen Fällen eine gestörte oder egozentrische Beziehung zum Kind).
Warum das Kind nicht aus dieser Zwickmühle befreien und ihm mit dem gemeinsamen Sorgerecht (das wie ejdes Recht auch eine Verpflichtung ist) eine bessere Basis für eine gute Beziehung zu beiden Eltern zu entwickeln, die sich zwnagsläufig ins Benehmen setzen müssen, wenn sie das Sorgerecht nicht verlieren wollen?

Herzliche Grüße

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe den Eindruck, dass ich Ihnen meine Position zum Sorgerecht bei nicht miteinander verheirateten Eltern nicht verständlich machen konnte: Auch ich begrüße es, wenn sich Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, darauf einigen, die Sorge für ihr Kind gemeinsam auszuüben und gemeinsam Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen. Wenn Eltern sich für diese Möglichkeit entscheiden, können sie problemlos beim Jugendamt die gemeinsame Sorge beantragen. Aber ich bin gegen die automatische gemeinsame Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Eine solche Lösung verkennt, dass nicht immer von einer tragfähigen Beziehung zwischen den Eltern ausgegangen werden kann und dass nicht alle Väter nichtehelicher Kinder willens sind, mit der Mutter gemeinsam Sorge für ihr Kind zu tragen.

Im Übrigen steht die Union mit ihrem Vorschlag zur gesetzlichen Neuregelung nicht alleine. Nicht nur andere Fraktionen, sondern auch viele (Familien-) Verbände unterstützen diese Position.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Bär

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