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Dorothee Bär
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Dorothee Bär von Gerhard R. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Bär,

Vielen Dank für ihren neuerlichen
Hinweis auf Ihre Haltung zur gemeinsamen elterlichen Sorge vom 24.2.2011.
Diese war mir allerdings, wie sie auch vermuteten, schon vorher bekannt.

Leider haben Sie meine Fragen jedoch nicht beantwortet.
Ich erlaube mir daher, diese noch einmal zu stellen:

Soll es einen festen Katalog von Kriterien geben, den ein Richter anzuwenden hat (für seine Entscheidung für oder gegen die gemeinsame Sorge), oder bleibt es alleine seinem Gutdünken überlassen?

Sollen ausschließlich erwiesene Straftaten einen Ausschluss rechtfertigen, oder soll es auch zukünftig reichen, dass eine Mutter Probleme fühlt, fürchtet, behauptet oder schafft um den Vater auszuschließen?

Die Studie im Auftrag des BMJ zu diesem Thema hatte ergeben, dass Mütter das GSR keineswegs ausschließlich aus hehren Motiven ablehnen, sondern durchaus egoistische Gründe anführen.

Wie wollen Sie also einen möglichen mütterlichen Missbrauch ihrer Privilegien verhindern?

Über eine konkrete Antwort auf diese Fragen würde ich mich sehr freuen.

mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raden

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Raden,

vielen Dank für Ihr großes Interesse an der Novellierung des gemeinsamen Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern. Die Position der Union habe ich Ihnen ja bereits ausführlich dargelegt. Detailfragen diskutieren wir derzeit intern. Daher bitte ich Sie noch um ein wenig Geduld bis zu Vorlage des Gesetzentwurfs, indem Sie dann Antworten auf Ihre Fragen finden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Bär, MdB

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