Sehr geehrter Herr Engelen,
da Sie sich bei Ihrer Anfrage anscheinend mit Herrn L. abgesprochen haben, verweise ich auf meine Antwort an ihn.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr Engelen,
da Sie sich bei Ihrer Anfrage anscheinend mit Herrn L. abgesprochen haben, verweise ich auf meine Antwort an ihn.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär
(...) wir sollten gegenseitig akzeptieren, dass wir zu einer gesetzlichen Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern unterschiedliche Positionen vertreten, die sicherlich beide von hochrangigen qualifizieren Experten unterstützt werden. Unsere bisherige Korrespondenz macht sehr deutlich, dass auch durch ein persönliches Gespräch keiner von uns seine Meinung ändern wird. (...)
Sehr geehrter Herr Lebien,
bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich zu Entscheidungen deutscher Gerichte nicht äußere.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär
(...) meiner Meinung nach ist die Zeit überreif für eine Frauenquote in Vorständen und Aufsichtsräten. Ich sehe keine Lösung mehr, die ohne Gesetze auskommt: Die Vergangenheit hat gezeigt, dass freiwillige Selbstverpflichtungen nichts helfen. (...)
(...) Nach § 1684 Abs. 1 BGB hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (...)
(...) ich sehe keine Lösung mehr, die ohne Gesetze auskommt, denn: Die massive Unterrepräsentanz von Frauen in den Top-Positionen der großen Unternehmen ist seit zehn Jahren unverändert. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass unverbindliche Selbstverpflichtungen und Lippenbekenntnisse nicht helfen. (...)