Frage an Dorothee Bär von Deepak R. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnetin,
Am 27.01.2011 haben Sie, auf meine Bitte um ein Fachgespräch (Thema Sorgerecht), per E-Mail mitgeteilt:
„Unsere Position unterscheidet sich also sehr von der, die sie vertreten... Ich wäre daher dankbar, wenn Sie meine Haltung zur Kenntnis nehmen und bitte Sie, künftig davon absehen, meine Mitarbeiterinnen um Gesprächstermine zu bitten.“
LEIDER nehme ich Ihre Kenntnisse zur Kenntnis, die sie an mich und auch an Herrn Mühlbauer am 04.01.2012 wiederholt widergespiegelt haben.
Ihre Antworten sind Anlass zur Vermutung, mangelnde Kenntnisse anzunehmen.
Bitte nehmen zur Kenntnis, dass die bekanntesten Richter Herr Rudolph und Herr Prestin eine diametrale Meinung haben, als die Position, die Sie für die CSU Fraktion vertreten.
Ihre Position führt zu einer Erweiterung der bestehenden Benachteiligungsdynamik der Lebensbedingungen von Kindern. Über die Risiken zu dieser Dynamik haben sie sich weder informiert, noch sich damit auseinandergesetzt.
Ich stelle folgende Fragen:
Frage 1:
Was hindert Sie daran, Ihre Kenntnisse um die Fachkenntnisse der oben genannten Richter zu erweitern?
Bis 2030 stehen 13 Millionen Familiengemeinschaften von Kindern unter dem Risiko der Trennung und Scheidung. Sie verkennen auch die Vorgaben der neusten Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs.
Frage 2:
Teilen Sie meine Meinung, dass eine kindeswohlorientierte Lösung nicht mehr zeitgemäß ist und deshalb eine KINDERRECHTSORIENTIERTE LÖSUNG zu Grunde gelegt werden muss?
Frage 3:
Welche Zahlen für den Ausschluss von schlechten deutschen Vätern vom Sorgerecht bilden die Entscheidungsgrundlage der CSU-Lösung? Übersteigt die Zahl der schlechten deutschen Väter die guten deutschen Väter oder sind diese nur geringfügig?
Frage 4:
Wie viele zusätzliche „FEMINISTISCHE WÄHLERSTIMMEN“ erwarten sie auf Grund ihrer, salopp gesagt, bombastischen CSU-Position?
Frage 5:
Ist ein Fachgespräch -für mindestens 60 Min.- zwischen uns doch möglich?
Deepak Rajani
Sehr geehrter Herr Rajani,
wir sollten gegenseitig akzeptieren, dass wir zu einer gesetzlichen Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern unterschiedliche Positionen vertreten, die sicherlich beide von hochrangigen qualifizieren Experten unterstützt werden. Unsere bisherige Korrespondenz macht sehr deutlich, dass auch durch ein persönliches Gespräch keiner von uns seine Meinung ändern wird. Daher bleibe ich bei der Ablehnung des von Ihnen vorgeschlagenen Fachgesprächs.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär