Portrait von Dorothee Bär
Dorothee Bär
CSU
3 %
/ 32 Fragen beantwortet
Frage von Günter M. •

Frage an Dorothee Bär von Günter M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Bär,

"Wie Sie ja wissen, verstoßt nicht nur China, gegen Menschenrechte, leider auch die Bundesrepublik Deutschland. "Wann endlich bekommen die (nichtehelichen) Kinder ihr RECHT auf die Eltern (nichtehelichen Väter) & Großeltern."

Für die TRENNNUNGSELTERN-Initiative
Günter Mühlbauer

Portrait von Dorothee Bär
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Mühlbauer,

Sorgerechtsauseinandersetzungen und Auseinandersetzungen über das Umgangsrecht sind für die Betroffenen immer mit hohen seelischen Belastungen verbunden und ich kann verstehen, dass sich ein Elternteil oder auch die Großeltern ungerecht behandelt fühlen können, wenn das Gericht nicht so entscheidet, wie sie es sich gewünscht hätten.

Für mich und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht bei den Überlegungen zur Regelung des Sorge- und Umgangsrechts immer das Kindeswohl im Mittelpunkt. Dem Kindeswohl würde es sicherlich am meisten dienen, wenn unverheiratete Väter und Mütter einen Weg fänden, das Sorgerecht gemeinsamen auszuüben und unverheiratete und geschiedene Eltern das Umgangsrecht einvernehmlich regeln würden. Deswegen unterstützen wir alle Versuche zur Mediation und Vermittlung zwischen den Parteien. Es sollten alle Mittel ausgeschöpft werden, um eine gütliche Einigung herzustellen. Die Anrufung des Gerichts sollte im Interesse des Kindes immer das letzte Mittel bleiben. Gerade in diesem überaus sensiblen und privaten Bereich sollte sich der Staat mit allzu großer Regelungssucht zurückhalten und muss in erster Linie der Sicherstellung des Kindeswohls nachkommen.

Nach § 1684 Abs. 1 BGB hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Seit der Kindschaftsreform aus dem Jahr 1998 ist auch das Umgangsrecht der Großeltern gesetzlich festgeschrieben – sofern der Umgang dem Kindeswohl dient.
Wenn es den Eltern nicht gelingt, Umfang und Ausgestaltung des Umgangs untereinander eigenverantwortlich festzulegen und sie auch nicht unter Zuhilfenahme einer Familienberatungsstelle bzw. des Jugendamtes zu einer einvernehmlichen Lösung gelangen, kann der Umgang auf Antrag gerichtlich geregelt werden. Auch Großeltern können den Umgang mit den Enkelkindern gerichtlich einklagen, doch meiner Meinung nach wäre es besser, wenn sich die Großeltern außergerichtlich mit dem sorgeberechtigten Elternteil einigen könnten. Vor allem im Interesse der Kinder. Zwar dient es grundsätzlich dem Wohl eines Kindes, Umgang mit den Großeltern zu pflegen. Doch wenn die Beziehung zwischen Großeltern und Eltern, bzw. dem sorgeberechtigten Elternteil gestört ist, bleiben diese Störungen den Kindern nicht verborgen und sie leiden unter dem Streit der Erwachsenen. Unter solchen Umständen kann es dem Wohl des Kindes am besten entsprechen, wenn Gerichte den Großeltern das Umgangsrecht nicht zugestehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre

Dorothee Bär

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Dorothee Bär
Dorothee Bär
CSU