
(...) Durch die Einführung des gesetzlichen Mindgesetzlichen Mindestlohnshres sollte gewährleistet sein, dass ArbeitnehmerInnen branchenübergreifend ein Minimum von 8,50 € je Zeitstunde verdienen. (...) Leider untergräbt die Bundesregierung diesen schon bei der Einführung durch verschiedene Ausnahmeregelungen. (...) Aber gerade jetzt nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sind effektive Prüfungen und eine ausreichende Kontrolldichte notwendig. (...)