Frage an Doris Wagner von Sabrina P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Wagner,
Ich bin 25 Jahre alt und Arbeitnehmerin in Bayern. Wie jeder andere Mensch bin ich vor dem Gesetz gleich. Dennoch soll ich aufgrund meiner Berufswahl (Empfangsdame im Wach- und Sicherheitsdienst) anders behandelt werden als Arbeitnehmer einer anderen Branche. Nach meiner Auffassung werde ich durch den geltenden Mantelrahmentarifvertrag für Sicherheitsleistungen in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Berufsgruppen benachteiligt insbesondere betreffend des §2,4. Scheinbar sind Arbeitgeber des Wach- und Sicherheitsgewerbes somit freier in der Gestaltung ihrer Arbeitsverträge als Arbeitgeber anderer Branchen. Auch hier also eine Ungleichheit vor dem Gesetz. Jetzt frage ich Sie Frau Wagner was rechtfertigt diese ungleiche Behandlung und wird es hier in der Zukunft Anpassungen geben?
Sehr geehrte Frau Peters,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang diesen Jahres sollte gewährleistet sein, dass ArbeitnehmerInnen branchenübergreifend ein Minimum von 8,50 € je Zeitstunde verdienen. Wir Grüne halten die Einführung des Mindestlohns vor allem auch im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für begrüßenswert. Leider untergräbt die Bundesregierung diesen schon bei der Einführung durch verschiedene Ausnahmeregelungen. Zudem hat sie es versäumt, die Personalplanung für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), die ab 2015 die Einhaltung des Mindestlohns kontrollieren muss, ausreichend auszubauen. Schon heute arbeitet die Finanzkontrolle Schwarzarbeit an ihrer Belastungsgrenze. Aber gerade jetzt nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sind effektive Prüfungen und eine ausreichende Kontrolldichte notwendig. Dafür ist die Personaldecke schlicht zu gering. Das öffnet Tür und Tor für Tricksereien, unbezahlte Mehrarbeit oder Scheinselbstständigkeit, um den gesetzlichen Mindestlohn zu unterlaufen.
Eine Ungleichbehandlung einzelner Branchen dürfte es jetzt nach der Einführung des Mindestlohns aber nicht mehr geben. Sollten Sie weniger als 8,50€ pro Stunde verdienen, empfehle ich Ihnen, sich dazu an den Betriebsrat Ihres Unternehmens zu wenden oder alternativ an die für das Wach- und Sicherheitsgewerbe zuständige Gewerkschaft ver.di in München (http://muenchen.verdi.de//kontakt).
Mit besten Grüßen,
Doris Wagner
Sehr geehrte Frau Peters,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang diesen Jahres sollte gewährleistet sein, dass ArbeitnehmerInnen branchenübergreifend ein Minimum von 8,50 € je Zeitstunde verdienen. Wir Grüne halten die Einführung des Mindestlohns vor allem auch im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für begrüßenswert. Leider untergräbt die Bundesregierung diesen schon bei der Einführung durch verschiedene Ausnahmeregelungen. Zudem hat sie es versäumt, die Personalplanung für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), die ab 2015 die Einhaltung des Mindestlohns kontrollieren muss, ausreichend auszubauen. Schon heute arbeitet die Finanzkontrolle Schwarzarbeit an ihrer Belastungsgrenze. Aber gerade jetzt nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sind effektive Prüfungen und eine ausreichende Kontrolldichte notwendig. Dafür ist die Personaldecke schlicht zu gering. Das öffnet Tür und Tor für Tricksereien, unbezahlte Mehrarbeit oder Scheinselbstständigkeit, um den gesetzlichen Mindestlohn zu unterlaufen.
Eine Ungleichbehandlung einzelner Branchen dürfte es jetzt nach der Einführung des Mindestlohns aber nicht mehr geben. Sollten Sie weniger als 8,50€ pro Stunde verdienen, empfehle ich Ihnen, sich dazu an den Betriebsrat Ihres Unternehmens zu wenden oder alternativ an die für das Wach- und Sicherheitsgewerbe zuständige Gewerkschaft ver.di in München (http://muenchen.verdi.de//kontakt).
Mit besten Grüßen,
Doris Wagner