Frage an Doris Wagner von Thomas A. bezüglich Recht
Guten Tag Frau Wagner,
im Zusammenhang mit dem Vorgang Edathy/Friedrich beschäftigt mich ein Frage und ich hoffe, dass ich über Sie (möglicherweise über den angestrebten Untersuchungsausschuss) eine Antwort erhalten kann.
Ich möchte wissen, woher der Bundesinnenminister erfahren hat, dass der Name Edathy im Zusammenhang mit Ermittlungen zu Kinderpornographie gefallen ist. Woher stammt diese Information und bedeutet der Sachverhalt, dass Friedrich informiert war, dass ein Innenminister immer erfährt, wenn Namen von Bundesbürgern bei Ermittlungen genannt werden? Wenn ja, wozu? Ein Innenministerium ist doch keine Strafverfolgungsbehörde. Wozu wird der Innenminister eingeweiht und erfährt Namen von Personen, wenn dann noch nicht mal (zu diesem Zeitpunkt) ein Verfahren eröffnet wurde bzw. Ermittlungen abgeschlossen sind.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus. Für Rückfragen bin ich erreichbar.
MIt freundlichen Grüßen aus dem Eisnergutbogen,
Thomas Armoneit
Sehr geehrter Herr Armoneit,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne nach bestem Wissen beantworten will.
Die Information, dass der Name Edathy im Zusammenhang mit Ermittlungen zu Kinderpornographie aufgetaucht ist, wurde dem Bundesinnenministerium vom Bundeskriminalamt übermittelt. Allerdings handelt es sich bei diesem Vorgang keineswegs um ein "Standardverfahren": Das Bundeskriminalamt informiert das Innenministerium nur in Fällen, die von politischer Relevanz sind, wenn es sich also um Mitglieder politischer oder staatlicher Institutionen handelt und die Information von Bedeutung für anstehende politische Entscheidungen sein könnten. Die Namen "normaler" Bundesbürger landen also im Regelfall nicht auf dem Schreibtisch des Innenministers.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben, und verbleibe
mit besten Grüßen,
Doris Wagner