Frage an Doris Ahnen von Harald G. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Bei öffentlichen Ausschreibungen steht im Leistungsverzeichnis auch die wöchentliche Teilnahme an Baubesprechungen, bei bundesweit tätigen Unternehmen bzw. den diversen Gewerken kommt da viel Fahrstrecke / -zeit zusammen. Wäre eine Umstellung auf Videokonferenzen sinnvoll, Ortstermine könnten auf das betroffene Gewerk reduziert werden.
Sehr geehrter Herr Gerz,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage.
Aus diversen Gründen ist es tatsächlich so, dass die regelmäßige Teilnahme an Baubesprechungen vor Ort sinnvoll und erforderlich erscheint. So lassen sich beispielsweise viele technische Fragen sachgerecht nur direkt vor Ort auf der Baustelle klären. Insofern wird an entsprechenden Verpflichtungen zur persönlichen Teilnahme grundsätzlich festgehalten. In Absprache und Zusammenarbeit mit den jeweiligen Unternehmen prüft der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) aber bei der Umsetzung dieser vertraglichen Verpflichtung, ob Unternehmen im Einzelfall von der Anwesenheit entbunden werden können, sofern dies rechtlich zulässig und tatsächlich möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Ahnen