Ob und in wie weit und ggf. in welcher Höhe plant die Landesregierung für die Folgejahre eine Anpassung der Nivellierungssatz für die Grundsteuer B
Die Politik hat die Grundsteuerreform als aufkommensneutral angekündigt.
Die Landesregierung sollte sich daher angehalten sehen, die Höhe der Nivellierungssätze zu
hinterfragen und letztlich abzusenken. Ohne deren Anpassungen nach unten wäre es naiv zu
glauben, dass die Kommunen ihre Hebesätze herabsetzen. Und letztlich sind es die Bürger, die wieder einmal mehr zur Kasse gebeten werden.
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 5. Juli 2024.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt grundsätzlich das Ziel, die Hebesätze aufkommensneutral zu gestalten. Allerdings muss es den Kommunen auch 2025 möglich sein, die Hebesätze im Einzelfall so festzulegen, dass der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich erreicht wird. Wir sind sicher, dass die einzelnen Kommunen ihr Hebesatzrecht verantwortlich und im Sinne ihrer Bürgerinnen und Bürger nutzen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Ahnen