
Die Bundesregierung hat das Dokument dem Bundespräsidenten zugeleitet.
Susie Knoll
Die Bundesregierung hat das Dokument dem Bundespräsidenten zugeleitet.
Gerne verweise ich Sie hierzu auf einen Beitrag von mir beim Vorwärts:
Das Prozedere ist wie folgt: Das beschlossene Gesetz wird zunächst gedruckt und dem Bundeskanzler sowie dem zuständigen Fachminister zur Gegenzeichnung zugeleitet. Anschließend erhält der Bundespräsident das Gesetz zur Ausfertigung.
Aber ehrlicherweise verweise ich auf meine bisherigen Antworten.
freue mich über ihr Interesse an meiner Arbeit und drücke Ihnen einfach mal beide Daumen.
Nach der Abstimmung im Deutschen Bundestag im Januar 2024 sind im Gesetzentwurf noch ein paar wenige formale, nicht-inhaltliche Fehler im Text aufgefallen, die bei der Anfertigung der Urschrift durch das zuständige Bundesamt für Justiz redigiert wurden.