Wissen Sie, ob das StARModG diesen Monat unterzeichnet wird? Aus welchem Grund dauert die Erstellung der Urschrift des Staatsangehörigkeitsgesetzes über 1 Monat?
Sehr geehrter Herr Wiese,
ich würde gerne den möglichen Zeitpunkt der Verkündung des StARModG erfragen. Das Gesetz wurde am 2. Februar vom Bundesrat beschlossen, der Bundespräsident hat es jedoch noch nicht unterzeichnet und verkündet. Mit großem Entsetzen habe ich heute erfahren, dass nicht mal die Urschrift des Gesetzes dem Bundespräsidenten vorliegt. Das Rückführungsverbesserungsgesetz hingegen wurde bereits am 26. Februar verkündet. Wissen Sie, ob das StARModG diesen Monat unterzeichnet wird? Ist diese Verzögerung auf Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundespräsidenten und der Bundesregierung zurückzuführen oder handelt es sich um ein normales Verwaltungsverfahren?
Vielen Dank im Voraus!
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 6. März 2024 zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Die leichten Verzögerungen sind nicht auf Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundespräsidenten und der Bundesregierung zurückzuführen. Nach der Abstimmung im Deutschen Bundestag im Januar 2024 sind im Gesetzentwurf noch ein paar wenige formale, nicht-inhaltliche Fehler im Text aufgefallen, die bei der Anfertigung der Urschrift durch das zuständige Bundesamt für Justiz redigiert wurden. Nach der Gegenzeichnung durch die Bundesregierung hängt die finale Verkündung im Gesetzblatt dann vom weiteren Prüfprozess im Bundespräsidialamt ab. Gegenwärtig wird von einer zeitnahen Verkündung ausgegangen. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetzes treten die wesentlichen Teile des Gesetzes dann drei Monate nach Verkündung in Kraft.
Mit besten Grüßen
Dirk Wiese