Ich habe eine Frage zur Familienzusammenführung zu Deutschen, kann man denn nicht den Spracherwerb Nachweis in der Bundesrepublik nachreichen?
Sehr geehrter Herr Wiese,
meine Ehefrau ist in der Türkei und ich bin leider gezwungen mein Ehe Leben hier allein zu führen, warum kann man den Nachweis nicht hier erbringen? Ich arbeite als Führungskraft bei der Deutschen Post seit 17 Jahren mittlerweile bin in ich pyschisch am Ende vor allem verstehe ich es gerade nicht als Deutscher Staatsbürger müsste man doch im eigenen Land gehört werden.Bitte helfen Sie damit wirklich Familien glücklich werden. Vielen Dank
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie bereits in meiner Antwort auf die Anfrage auf Abgeordnetenwatch vom 8. Januar 2023 erwähnt, haben wir als SPD-Bundestagsfraktion mit unseren Ampel-Koalitionspartnern im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Erbringung des erforderlichen Sprachnachweises beim Ehegattennachzug auch unverzüglich nach Ankunft möglich sein soll. Zurzeit ist es noch so, dass Ehegatten von Drittstaatsangehörigen und von deutschen Staatsbürgern in der Regel noch vor Einreise zumindest einfache Deutschkenntnisse nachweisen müssen. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht sind wir bereits den ersten Schritt zur Umsetzung unseres Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag gegangen und haben diese Änderung für Fachkräfte durchgesetzt. Mit dem zweiten Migrationspaket wollen wir dann für alle Ehegatten regeln, dass der Nachweis erst hier im Inland unverzüglich nachgeholt werden soll.
Im Verfahren zum zweiten Migrationspaket sind jedoch noch verschiedene Punkte zu klären. Genauere Aussagen zur Umsetzung kann ich daher zu diesem Zeitpunkt noch nicht treffen. Die SPD-Bundestagsfraktion arbeitet aber mich Hochdruck an diesem Vorhaben und wird den weiteren Prozess eng begleiten.
Beste Grüße
Dirk wiese