Wie sehen Sie die Ungerechtigkeit, in der Besteuerung von Straßenausbaubeiträgen bei Gewerbetreibenden, Kapitalanlegern, Wohnungsfirmen........gegenüber den privat Selbstnutzenden Hauseigentümern?
Sehr geehrter Herr Mende,
im Zusammenhang mit den
Straßenausbaubeiträgen kommt es bei der Sanierung einer Anliegerstraße oft zu erheblichen finanziellen Auswirkungen für die betroffenen privaten Selbstnutzenden Hauseigentümer mit niedrigen Einkommen oder Altersrenten. Diese Tatsache sollte Ihnen in der Vergangenheit nicht entgangen sein.
Anders sieht es aber aus, wenn eine Immobilie zur Einkünfte Erzielung genutzt wird, also vermietet oder zu gewerblichen Zwecken genutzt wird. Dann gehören alle Aufwendungen, die durch die Vermietung oder gewerbliche Nutzung veranlasst sind, zu den Werbungskosten oder Betriebsausgaben und diese können steuerlich geltend gemacht werden und damit die eigene Steuerlast des Betriebes mindern. Im Ergebnis kommt also der Staat bzw. die Allgemeinheit auch noch für diesen Teil der Straßenausbaubeitrages auf.
Wollen Sie diese förmliche Ungleichbehandlung o. steuerliche Besonderheit so weiterhin unterstützen?
Sehr geehrter Herr N., vielen Dank für Ihre Anfrage. Die unterschiedlichen Behandlung von Gewerbetreibenden etc. ist auch für mich auf den ersten Blick nicht verständlich. Ich werde mich gerne als Bundestagsabgeordneter mit der Thematik befassen und beim BMF entsprechend nachfragen. Ich fürchte, es wird dafür eine gerichtlich abgesicherte Position geben. Aber wie gesagt, dem Thema nehme ich mich nach der Wahl gerne an.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk-Ulrich Mende