
Für mich ist klar, dass laufende Aufgaben aus den laufenden Einnahmen zu finanzieren sind. Aber Zukunftsinvestitionen, also die Ausgaben, die klar abgrenzbar für langfristig wirksame Aufgaben getätigt werden müssen, sollte Sachsen durch ein gesetzlich zu bildendes Sondervermögen auch langfristig finanzieren.