
(...) Leider waren wir 2003 bei den Beratungen zur Einführung des Arbeitslosengeldes II nicht an der Regierung und deshalb auch nicht wie notwendig an der gesetzlichen Umsetzung beteiligt. Wir haben sehr früh die handwerklichen Fehler, z.B. die Hinzuverdienstgrenzen und das Chaos bei der Zuständigkeit für Langzeitarbeitslose in Arbeitsagenturen, Arbeitsgemeinschaften oder Kommunen, kritisiert und sehen uns im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt. Wir hatten uns für die Betreuung aller Arbeitsuchenden durch kommunale Träger ausgesprochen. (...)