(...) Seit 1999 unterziehen sich alle Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion zu Beginn jeder Wahlperiode freiwillig einer Überprüfung, ob eine hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeit oder eine politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/ Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vorliegt. Ich weise auch gern noch einmal darauf hin, dass seit 2001 durch Ausscheiden und Neueintritte etwa 40% des Mitgliederanteils der FDP gewechselt haben, darunter auch Mitglieder der ehemaligen Ostparteien. (...)
(...) Aber finanzielle Not macht auch erfinderisch. Hausbesuche sollen nur von geschultem Personal und nur dann gemacht werden, wenn ein Verdacht auf Missbrauch beim Leistungsbezug besteht. Die Mitwirkung ist dann im eigenen Interesse. (...)
(...) Die Entscheidung über die volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten ist noch nicht gefallen. Wenn die volle Freizügigkeit gilt, dürfen alle EU-Bürger in allen EU-Ländern wie Inländer arbeiten. Die Vorrangregelung fällt dann weg. (...)
(...) Viele bringen aber auch nicht die notwendige Qualifikation mit oder werden von den Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften nicht genügend unterstützt, deshalb fordern wir seit Jahren, dass die Bundesagentur für Arbeit aufgelöst, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen auf ihre Effektivität überprüft und die Betreuung aller Arbeitsuchenden in kommunalen Jobcentern erfolgen soll, damit sie schneller in Beschäftigung vermittelt werden. Es gibt durchaus ein Recht auf Faulheit, aber es gibt kein Recht darauf, dass sie auf Kosten der Allgemeinheit ausgeübt werden kann. Wer Leistungen bezieht und arbeiten kann, der soll auch selbst zu seinem Lebensunterhalt beitragen. (...)
(...) Westerwelle sicherlich nicht geäußert, ich kenne von ihm im Zusammenhang mit Arbeitslosen nur die Äußerung "Wer schützt eigentlich die Schwachen vor den Faulen?" Und dieser Haltung schließe ich mich an. Es gibt durchaus ein Recht auf Faulheit, aber es gibt kein Recht darauf, dass sie auf Kosten der Allgemeinheit ausgeübt werden kann. Wer Leistungen bezieht und arbeiten kann, der soll auch selbst zu seinem Lebensunterhalt beitragen. (...)
(...) Dagegen erfüllt die bezahlte und verdeckte Beschäftigung von externen Mitarbeitern in Ministerien diese Voraussetzung nicht und ist deshalb inakzeptabel, das gilt genauso, wenn Unternehmensmitarbeiter für eine begrenzte Zeit für Tätigkeiten in Ministerien freigestellt werden. Konkrete Einzelinteressen würden direkt in die Gesetzgebung einfließen und den demokratischen Willensbildungsprozess untergraben. (...)