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Frage von Peter M. •

Frage an Dirk Niebel von Peter M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Niebel!

Ich habe zwei Fragen an Sie. In Ihrer Antwort an Herrn Georg Mayer, schreiben Sie hier, dass heimische Arbeitskräfte auch nach dann den Vorrang hätten, wenn die Personenfreizügigkeit auch für die neue EU-Länder gilt.

Frage: Wie wollen Sie das dann kontrollieren? Ein Arbeitgeber kann sich dann doch seine Arbeiter suchen, wie er möchte- oder nicht?

Und was wollen Sie tun, um die Zustände wie im Fleischergewerbe zu verhindern? Ihnen dürften die Zustände dort bekannt sein. Wo jetzt schon viele Polen, Ungarn, Tschechen usw. im Einsatz sind und viele Deutsche arbeitslos wurden. Weil diese Menschen ausgebeutet wurden.

Was wollen Sie dagegen tun?

Meine zweite Frage:

Lobbycontrol forderte heute in diesem Link, dass wir weniger Lobbyismus haben sollten:

http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2008/05/liste-der-gesetze-offentlich-an-denen-lobbyisten-mitstrickten/

Ich sehe mit Erschrecken, dass gerade Abgeordnete Ihrer Fraktion des öfteren eine Vielzahl von "Neben"jobs haben. Kann man da noch sein Abgeordnetenmandat vernünftig ausüben?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Meier

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Meier,

wenn in einem Unternehmen ein Bedarf mit Arbeitnehmern aus dem Inland nicht zu decken ist, sind Aufträge und weitere Arbeitsplätze gefährdet. Man rechnet, dass eine Fachkraft 1-2 weitere Arbeitsplätze mit sich bringt. Die Übergangsphase nach dem Beitritt der neuen EU-Länder läuft am 30. April 2009 aus, eine Verlängerung ist bis 2011 möglich. Darüber wird nach jetzigem Stand 2009 entschieden. Um Missverständnissen vorzubeugen: Wenn die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt, dürfen EU-Bürger überall in der EU frei arbeiten. Nach allgemeinen Einschätzungen wird es deshalb nicht zu gewaltigen Migrationsbewegungen kommen.

Die Antwort der Bundesregierung vom 13.11.2006 auf die Kleine Anfrage der FDP zum Monitor-Bericht über Lobbyismus in den Bundesministerien können Sie unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/033/1603395.pdf abrufen. Ein Meinungsaustausch zwischen Ministerien und Interessenvertretern ist notwendig und sinnvoll. Er darf aber nicht zu einer falschen Verquickung der jeweiligen Interessen führen. In einer Demokratie ist die Durchsetzung von eigenen Interessen ein legitimes Mittel des Willensbildungsprozesses. Verbände sind für das Funktionieren einer pluralistischen Gesellschaft unverzichtbar. Sie repräsentieren die gesellschaftliche Vielfalt. Sie bündeln die zahlreichen Einzelinteressen und vertreten sie gegenüber den Gesetzgebungsorganen.

Verbände bieten den von ihnen Vertretenen die Möglichkeit zur politischen Teilhabe. Es ist daher nichts dagegen einzuwenden, wenn Mitarbeiter von Verbänden gegenüber Ministerien deren Interessen vertreten, solange dies transparent und in einem Dialog passiert. Gleiches gilt, soweit sich Ministerien des Fachwissens von Unternehmen bedienen, indem sie gezielt Stellungnahmen einholen oder gutachterliche Aufträge erstellen.

Dagegen erfüllt die bezahlte und verdeckte Beschäftigung von externen Mitarbeitern in Ministerien diese Voraussetzung nicht und ist deshalb inakzeptabel, das gilt genauso, wenn Unternehmensmitarbeiter für eine begrenzte Zeit für Tätigkeiten in Ministerien freigestellt werden. Konkrete Einzelinteressen würden direkt in die Gesetzgebung einfließen und den demokratischen Willensbildungsprozess untergraben. Der gesamte Gesetzgebungsprozess muss in der Hand der dafür Verantwortlichen bleiben und nachvollziehbar sein. Aus einer möglichen Vielzahl von Handlungsalternativen entscheiden am Ende die Mitglieder des Bundestages. Die FDP-Bundestagsfraktion wird jeden Vorschlag unterstützen, der die Unabhängigkeit aller Gesetzgebungsorgane sicher stellt und den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Verwaltung und Unternehmen eindeutig und transparent regelt.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel