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Frage von Hans Martin K. •

Frage an Dirk Niebel von Hans Martin K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Niebel,

ich danke Ihnen für Ihre Antwort vom 05.06.2008 auf meine Frage.

Ich möchte Ihnen eine AFP-Meldung vom 31.05.2008 hier reinkopieren:

24-Stunden-Ticker
Westerwelle: Sozialstaat ist nicht für die Faulen da
Berlin (AFP) - Vor dem Parteitag der Liberalen in München hat FDP-Chef Guido Westerwelle scharfe Kritik am Missbrauch des Sozialstaats geübt. "Der Sozialstaat ist für die Bedürftigen da und nicht für die Faulen", sagte Westerwelle in einem am Samstag ausgestrahlten Interview mit dem Bayerischen und dem Norddeutschen Rundfunk. Es sei "nicht in Ordnung, dass wir bei behinderten Kindern den Mangel verwalten und sich andere stinkfaul im Sozialstaat einrichten, obwohl sie selber arbeiten können."

31. Mai 2008 - 01.03 Uhr
AFP

Ich denke das ist gerechtfertigt, weil Sie bezweifeln, dass Herr Westerwelle das Wort " stinkfaul" benutzt hat.

Man muss jede Menge Eigennachweise nachweisen, wenn man ALG II beziehen will. Auch wurden die Zumutbarkeitsregelungen verschärft. Als Arbeitsmarktexperte wissen Sie das. Wenn nicht, so können Sie das bei Wikipedia.de das nachlesen.
Seit Hartz IV darf man sogar 30% unter dem ortsüblichen Tarif bezahlen. De facto werden aber auch diese 30% noch unterschritten, wenn es an diesem Ort bzw. dieser Branche keinen Tarifvertrag gibt. Außerdem wissen viele gar nicht, wie der tarifliche Stand ist. Und das nutzen die Arbeitgeber aus. Oder bestreiten Sie diese Ausführungen?

Zum anderen wundert es mich, warum Sie Herrn Georg Mayer antworten, es sei selbstverständlich, dass Einheimische den Billigjobbern vorgezogen werden. Auch schreiben Sie in der Antwort, die sie auf meine Frage gegeben haben, dass Sie sich für eine frühere Aufhebung der Beschränkung einsetzen würden. Wie passt das zusammen? Ich darf Ihnen versichern, dass meinen Job heute schon ein EU-Ostausländer macht. Ich musste danach ALG II beantragen und bin nun Aufstocker. Da das Geld hinten und vorne nicht reicht.
Warum passt das zusammen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Koblinger,

bei der FDP stehen Arbeitslose nicht unter dem Generalverdacht der Faulheit, das lässt sich auch mit dieser Äußerung nicht belegen.

Die Entscheidung über die volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten ist noch nicht gefallen. Wenn die volle Freizügigkeit gilt, dürfen alle EU-Bürger in allen EU-Ländern wie Inländer arbeiten. Die Vorrangregelung fällt dann weg. Der Satz in der Antwort an Herrn Mayer bezog sich auf den Vorrang für inländische Fachkräfte, wenn Stellen mit inländischen Kräften besetzt werden können. Der Arbeitgeber muss seine Bemühungen nachweisen, einen bevorrechtigten Arbeitnehmer zu finden, und die Bundesagentur für Arbeit kann geeignete, bevorrechtigte Bewerber vorschlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel