Frage an Dirk Niebel von Erika S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Niebel,
ist Ihrer Meinung nach, die Praxis der ARGEN in Ordnung, wenn diese den ALG II Empfängern unangemeldete Besuche abstatten und sogar im Schrank herumwühlen?
Dies können Sie in diesem Link nachlesen: http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2008/panoramaargen100.html
Gilt für ALG II Empfängern die Unverletzbarkeit der Wohnung nicht?
Wird Ihre Partei darüber eine Bundestagsdiskussion veranlassen?
Können die Betroffenen dagegen Strafanzeige erstatten?
Mit freundlichen Grüßen
Erika Schröder
Sehr geehrte Frau Schröder,
das Grundgesetz Art. 13 garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. ALG II-Bezieher dürfen keineswegs unter einen generellen Missbrauchsverdacht gestellt werden. Aber finanzielle Not macht auch erfinderisch. Hausbesuche sollen nur von geschultem Personal und nur dann gemacht werden, wenn ein Verdacht auf Missbrauch beim Leistungsbezug besteht. Die Mitwirkung ist dann im eigenen Interesse. Dennoch darf nicht gegen Art. 13 verstossen werden. Ein Missbrauch muss nachgewiesen werden. Zu Unrecht bezogene Leistungen gehen zu Lasten der Solidargemeinschaft und erfüllen den Straftatbestand des Betrugs. Die überwiegende Zahl der Leistungsempfänger macht korrekte Angaben und hat den Ehrgeiz, aus dem Leistungsbezug heraus zu kommen. Dazu brauchen sie allerdings mehr Unterstützung, als die politischen Rahmenbedingungen derzeit bei der Vermittlung in Beschäftigung leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel