(...) Die Präambel ist ein selbstständiger Teil des Grundgesetzes und genießt daher den gleichen rechtlichen Schutz wie die übrigen Bestandteile des Grundgesetzes; auch gegenüber etwaigen Abänderungen. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG E 5, 127) hat die Präambel sowohl politische Bedeutung als auch rechtliche Wirkungen. (...)
(...) Das A-Modell-Projekt A 1 zwischen Hamburg und Bremen ist eines der vier Pilotprojekte im Bereich der Bundesfernstraßen, mit denen der Bund Bau-, Erhaltungs- und Betriebsleistungen über einen Zeitraum von 30 Jahren sowie die Finanzierung des Leistungspakets an private Partner übertragen hat. Die Refinanzierung erfolgt über die auf der Konzessionsstrecke anfallende LKW-Maut bzw. (...)
(...) Ich sehe diese neue Art der Meinungskundgebung und Vernetzung aber in keiner Weise als eine Bedrohung unserer Demokratie an. Sie trägt vielmehr zu einer Belebung der politischen Diskussion bei und erleichtert es Politikern Sorgen und Nöte in der Bevölkerung schneller und besser wahrzunehmen. Letztendlich verbleibt die Entscheidungskompetenz aber bei den demokratisch gewählten Abgeordneten, denn die Rechte und Pflichten der Parlamente bleiben bestehen. (...)
(...) Gerade wenn wir die Laufzeiten der Kernkraftwerke jetzt verlängern, bis die Energieversorgung allein auf die erneuerbaren Energien gestützt werden kann, müssen wir uns der Suche nach einem geeigneten Endlager offensiv stellen. Deshalb werden die ergebnisoffenen Erkundungen in Gorleben, die Voraussetzung für die Prüfung der Eignung und die Überprüfung der Eignungsfeststellung in einem anschließenden Planfeststellungsverfahren sind, wieder aufgenommen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage zur Forderung nach einem Erstattungsverbot von Homöopathie-Kosten. Dabei handelt es sich um eine Forderung des SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. (...)
(...) Laut Bundesverfassungsgericht ist jedoch nicht jede Beteiligung von staatlichen Vertretern in den Aufsichtsgremien verfassungsrechtlich unzulässig. In juristischer Literatur wird sogar darauf hingewiesen, dass man mit einem autonomen, rein ständischen System der Benennung der Vertreter der Aufsichtsgremien durch die entsprechenden gesellschaftlich relevanten Gruppen auf jede Transparenz und öffentliche Kontrolle des Berufungsverfahrens verzichten würde. (...)