Frage an Dietrich Wersich von Thomas C. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Wersich,
wie Sie wissen, ist die Wohnraumverknappung das in Hamburg z. Zt. drängendste soziale Problem. Nach Auskunft des Mietervereins werden in Hamburg z. Zt. ca. 40.000 Wohnungen zweckentfremdet, d. h. nicht zu Wohnzwecken bereit gestellt. Dieser Missstand ist u. a. darauf zurückzuführen, dass bei beabsichtigten Abrissvorhaben die Behörden unter der Verantwortung des SPD-Senats den Vermietern vereinzelt Zweckentfremdungsgenehmigungen erteilt haben, weil diese evt. in einigen Jahren Ersatzwohnraum schaffen würden. Ein besonders unerfreuliches Beispiel hierfür ist das Wohngebäude „Am Elisabethgehölz“ in Hamm-Nord, wo infolge der von der SPD zu verantwortenden Genehmigungspraxis seit über einem Jahr ca. 60 Wohnungen leer stehen.
Im traditionell unionsregierten Bayern wären derartige Missstände kaum möglich: Dort dürfen Zweckentfremdungsgenehmigungen nur erteilt werden, wenn die Vermieter zuvor einen positiven „Ersatzneubau“-Vorbescheid vorlegen. In Hamburg hatte die frühere CDU-Regierung den Behörden ähnliche Zweckentfremdungserschwernisse empfohlen. Wohnungsleerstände brauchten nicht bereits vom Zeitpunkt der Zweckentfremdungsgenehmigung an geduldet zu werden, sondern erst nach ernsthaften Anstrengungen des Vermieters um Ersatzwohnraum.
Warum prangert die CDU den aufgezeigten Missstand in Hamburg nicht an ? Wird hier nicht eine sozialpolitische Profilierungschance der Union „verschenkt“ ?
Sehr geehrter Herr Cirsovius,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gern beantworte.
Ihre Einschätzung, dass die Knappheit des Wohnraumes zu den drängenden sozialen Problemen in Hamburg gehört, teile ich. Zwar scheint mir die von Ihnen genannte Zahl von 40.000 zweckentfremdeten Wohnungen recht hoch angesetzt zu sein, dennoch begleitet auch die CDU-Bürgerschaftsfraktion das Thema seit Jahren mit Sorge.
So wurde unter dem CDU-geführten Senat die „Verordnung über die Feststellung einer Gefährdungslage“ erlassen, welche die notwendigen Voraussetzungen geschaffen hat, um gegen die Zweckentfremdung von Wohneigentum vorgehen zu können.
Ein Problem sehe ich dann auch eher beim Vollzug der gesetzlichen Regelungen. Insbesondere bei der von Ihnen erwähnten Genehmigungspraxis und bei der Kontrolle von zweckentfremdeten Wohnungen werden wir auf Verbesserungen drängen.
Gleichzeitig darf man nicht aus den Augen verlieren, dass die Anwendung der gesetzlichen Regeln immer auch einen Einschnitt in das Eigentumsrecht des Betroffenen darstellt und daher sorgfältig abgewogen werden muss. Hinzu kommt in vielen Fällen auch ein Bestandsschutz für Freie Berufe und Praxen, den man heute nicht mehreinräumen würde.
Den von Ihnen aufgeworfenen Einzelfall „Am Elisabethgehölz“ werde wir aufnehmen und versuchen, weitere Einzelheiten in Erfahrung zu bringen.
Selbstverständlich wird sich die CDU-Bürgerschaftsfraktion auch in Zukunft für bezahlbaren Wohnraum in Hamburg einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dietrich Wersich