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Dietrich Wersich
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Frage von Wolf M. •

Frage an Dietrich Wersich von Wolf M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wersich,

Über 60% der Hamburger sind konfessionsfrei. Trotz dieser Ausgangssituation hat der Senat von Hamburg mit den Großkirchen, der Jüdischen Gemeinde in Hamburg, der Alevitischen Gemeinde Deutschland und drei Muslimverbänden Verträge geschlossen, die diese Gemeinschaften gegenüber allen anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften privilegieren.

Welche Gründe gibt es, diesen religiösen Minderheiten Sonderrechte (z. B. Anerkennung als Körperschaft des öff. Rechts, sog. „Staatsverträge“) einzuräumen, wenn die Mehrheit der Hamburger als Konfessionsfreie solche Strukturen ablehnt?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht wie Sie vermuten davon abhängig, wie viele Mitglieder eine Organisation hat oder welchen Anteil der Bevölkerung sie stellt, sondern sie ist an inhaltliche Voraussetzungen geknüpft. Wenn diese Anerkennung beantragt wird und die Voraussetzungen erfüllt werden, wird sie erteilt.

Die Verträge mit den Glaubensgemeinschaften regeln dagegen Fragen vornehmlich der Zusammenarbeit im Rahmen der Religionsfreiheit, der Seelsorge in Einrichtungen, der Wohlfahrtspflege, des grundgesetzlich bestehenden Anspruchs auf Religionsunterricht an Schulen und der Beteiligung als gesellschaftlich relevante Gruppen.

Mit freundlichen Grüßen

Dietrich Wersich