
(...) In der Regel versprechen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Absolvierung einer Maßnahme, die Chancen auf die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern und dem Regime des Leistungsbezuges zu entkommen. Es kann nicht sein, dass Teilnehmer für die „Nichtteilnehme“ an Maßnahmen sanktioniert werden, Träger aber bei Nichtdurchführung die volle Trägerpauschale erhalten. Je nachdem, wie Sie zu „Ihrem/r Vermittler/in“ stehen, wäre eine erneute deutliche Ansage, am besten schriftlich, zu der Durchführung der Maßnahme am Platz. (...)