Frage an Diether Dehm von Benjamin R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Dr. Dehm,
durch einen Bericht von abgeordnetenwatch.de ( https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2014-03-13/handstreich-im-bundestag-teil-ii-wie-abgeordnete-um-025-uhr-ein-burgerrecht ) bin ich darauf Aufmerksam geworden, dass eine Gesetzesänderung verabschiedet wurde, die dem Bundesrechnungshof die Möglichkeit bietet, Bürgern und Journalisten Einblick in Prüfberichte zu verwehren. Weiterhin wird dort erwähnt, dass diese Änderung auch von der Partei DIE LINKE getragen wurde.
Sind die Informationen Ihres Wissens nach so korrekt?
Sehr geehrter Herr Rogge,
dieser Bericht ist so nicht zutreffend. Denn die von Ihnen angesprochene Änderung wurde von den Ausschussmitgliedern meiner Fraktion DIE LINKE nicht mitgetragen.
Zum Hintergrund:
Die Forderung, dass Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofs erst nach Beratung im Bundestag Dritten zugänglich gemacht werden sollen, war in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Finanzausgleichsgesetz von den anderen Fraktionen in den Haushaltsausschuss eingebracht worden und unsere Fraktion hat diesem Änderungsantrag nicht zugestimmt. Mit ihrer Mehrheit haben die anderen Fraktionen diesen Passus dann in das Finanzausgleichsgesetz eingefügt.
Das Finanzausgleichsgesetz selbst ist für unsere Fraktion von hoher Bedeutung. Mit ihm erhalten die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Mittel zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und die daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige (Hartz IV-SoBEZ), jährlich sind das Mittel in Höhe von 777 Mio. Euro.
In Abwägung dessen haben wir dem Gesetzentwurf insgesamt zugestimmt, auch wenn von den anderen Fraktionen eine Einschränkung von Auskunftsrechten darin verankert wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Diether Dehm