(...) ich teile Ihre Rechtsauffassung nicht. Das Abgeltungsverfahren macht die Banken nicht zu staatlichen Behörden oder Beliehenen. Deshalb wäre eine Rechtsmittelbelehrung sachwidrig. (...)
(...) Sie stützen sich ausschließlich auf Presseberichte. Ich kann die von Ihnen angesprochenen Vorfälle nicht kommentieren, weil ich nicht von gesicherten Sachverhalten ausgehe. Im Übrigen handelt es sich um Vorfälle, die der Landespolitik zuzuordnen sind. (...)
Sehr geehrter Herr Jänecke,
(...) ich halte die von Ihnen angesprochenen gesetzlichen Regelungen für ausgesprochen vernünftig und sinnvoll. Rechtsmittelbelehrungen sind staatlichen Stellen vorbehalten. Eine Bank ist keine staatliche Einrichtung und belehrt deshalb nicht durch Rechtsmittel. (...)
(...) wir haben in Deutschland Pressefreiheit und eine unabhängige Presse. Die Medien veröffentlichen nicht ungeprüft Polizeiberichte. Beim G 8 Gipfel hat die Polizei insgesamt gute Arbeit geleistet. (...)
(...) Es wird in den nächsten Tagen zu klären sein, wie die Bundeswehr tatsächlich im Zusammenhang mit dem G 8 Gipfel tätig war. Viele Verwendungen dürften rechtlich unproblematisch, andere rechtlich unproblematisch, aber politisch unklug gewesen sein.Von besonderer Bedeutung ist der Tiefflug eines Tornados über demonstrierenden Menschen und die Verwendung gepanzerter Fahrzeuge der Bundeswehr. Diese Verwendungen halte ich nicht nur für ausgesprochen unklug, sie könnten auch rechtswidrig sein. (...)