Frage an Dieter Wiefelspütz von Friedrich H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz
in Ihrer Antwort betr. Kirchensteuerfestsetzung durch Banken vom 17.6. an Herrn Reth sind Sie über einige Aspekte doch etwas zu schnell hinweg gegangen.
Wegen der großen Bedeutung des Problems bitte ich Sie hiermit noch einmal um eine wirkliche Klarstellung.
Stimmen Sie mit mir darin überein, dass die Kirchensteuer auch dann eine Steuer bleibt, wenn sie im Zuge der Abgeltungsteuer von den Banken festgesetzt wird?
Teilen Sie meine Meinung, dass den Banken damit auch Hoheitsrechte übertragen werden? (Das ist ja grundsätzlich möglich, ist aber an strenge Bedingungen gebunden)
Wäre es dann nicht zwingend erforderlich, dass den Steuerfestsetzungen durch die Banken eine Rechtsbehelfsbelehrung angefügt werden müsse?
Das hieße aber auch, dass die Abgeltungsteuer in der jetzt beschlossenen Form rechtlich sogar anfechtbar sein könnte?
Teilen Sie auch diese letztgenannten Bedenken?
Friedrich Halfmann
Sehr geehrter Herr Halfmann,
ich teile Ihre Rechtsauffassung nicht. Das Abgeltungsverfahren macht die Banken nicht zu staatlichen Behörden oder Beliehenen. Deshalb wäre eine Rechtsmittelbelehrung sachwidrig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz