Portrait von Dieter Wiefelspütz
Antwort von Dieter Wiefelspütz
SPD
• 06.04.2008

(...) In der erwähnten Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist an keiner Stelle auch nur der Hauch eines Belegs dafür zu finden, daß der Deutsche Bundestag bewußt oder fahrlässig mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung das Grundgesetz verletzt hätte. (...)

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