
(...) selbstverständlich ist bei uns Kinderarbeit verboten, auch gilt der grundgesetzliche Grundsatz des Rechts der freien Entfaltung für alle Menschen in unserem Lande. Da ich Ihren Wohnort nicht kenne, sehe ich mich außerstande, bei der für Sie und Ihre Familie zuständigen ARGE nachzufragen und das Missverständnis - und um ein solches scheint es sich in meinen Augen zu Handeln - aufzuklären und auszuräumen. (...)