Frage an Dieter Steinecke von Reinhard G. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Steinecke,
ich möchte Sie einmal fragen,da Sie auf Grund der beruflichen Vorbelastung (Lehrer in der Sekundarstufe I) mir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit meine Frage beantworten können. Zur Sache: Ich bin Rentner,meine Ehefrau bekommt Hartz IV und meine Kinder leben mit mir und meiner Ehefrau in einer sog. Bedarfsgemeinschaft. Nun ist folgender Fall eingetreten: Meine Tochter (14 Jahre, ab 17.9.08 ist sie 15 Jhr) und besucht die 7. Klasse der HS und wurde jetzt bei der weiterbewilligung des Antrages aufgefordert sich bei dem Fallmanager der ARGE zwecks Arbeitslosmeldung zu melden und ihren Antrag von ihm unterschreiben zu lassen. Nun meine Frage: Haben wir hier in Deutschland wieder die Kinderarbeit eingeführt oder haben Kinder, welche in einer Bedarfsgemeinschaft leben (welche den Namen eines sehr zweifelhaften Mannes , Peter Hartz trägt) nicht mehr das allen anderen nach GG der Bundesrepublik Art.1 Satz 1,Art. 2 Satz1 recht auf freie Entfaltung und voller Bildung bzw. Schulausbildung ? Ich wende mich an Sie da nach Art. 7 Satz 1 das gesammte Schulwesen, wobei die Betonung auf "gesammt " liegt , unter der Aufsicht des Staates steht .
Auch der Link:
http://www.hanisauland.de/kalender/200803/verbotderkinderarbeit
bestätigt mir ungefähr meine Ansicht .
Aber vielleicht hat es sich in der heutigen schnellen Zeit schon wieder geändert oder trifft nur für Bürger zu welche nicht unter Hartz IV fallen, denn diese müssen ja arbeiten und haben kein Recht auf Aus-/ Schulbildung und deren Abschluss.
In der Hoffnung von Ihnen, als kompetender Fachmann aufgeklärt zu werden verbleibe ich
mit freundlichen Grüssen
Reinhard Gerke
Sehr geehrter Herr Gerke,
selbstverständlich ist bei uns Kinderarbeit verboten, auch gilt der grundgesetzliche Grundsatz des Rechts der freien Entfaltung für alle Menschen in unserem Lande. Da ich Ihren Wohnort nicht kenne, sehe ich mich außerstande, bei der für Sie und Ihre Familie zuständigen ARGE nachzufragen und das Missverständnis - und um ein solches scheint es sich in meinen Augen zu Handeln - aufzuklären und auszuräumen.
Selbstverständlich will ich dies tun, wenn Sie darauf Wert legen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir dies direkt per E-Mail an dieter.steinecke@bundestag.de mitteilen könnten, anstatt den Umweg über dieses Portal zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dieter Steinecke