(...) Ich finde es gut und richtig, dass die Bundesregierung also in diese Form der Kindertagesbetreuung investiert, für die - das will ich hier nochmals wiederholen - die meisten Eltern Gebühren bezahlen. Eine Bezahlung für die Wahrnahme elterlicher Pflichten durch den Staat kommt für mich schlicht nicht in Frage, denn seine Kinder zu erziehen und zu fördern sollte nicht nur inneres Bedürfnis aller Eltern sein, sondern ist Verpflichtung laut Grundgesetz. Dort heißt es: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. (...)
(...) Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass Jugendämter ihrer Dienstleistungs- und Hilfsfunktion nachkommen können und nicht zu Überwachungs- und Kontrollinstanzen werden. (...)
(...) Dadurch kann es im Einzelfall zu umstrittenen und sicher auch zu falschen Entscheidungen einzelner Mitarbeiter/innen des Amtes kommen. Daraus auf eine generelle Unfähigkeit oder gar kindeswohlgefährdende Arbeit von Jugendämtern zu schließen, halte ich nicht für richtig. (...)
(...) Der Besuch einer Kita als Teil der Bildungskarriere eines Kindes würde demzufolge zum Recht des Kindes gehören. Deshalb setze ich mich für den Rechtsanspruch auf eine gebührenfreie Kita für jedes Kind ein. Wenn Eltern anders entscheiden, ist dies natürlich ihr Recht, auch wenn ich dazu eine andere Haltung habe. (...)
(...) Wie Sie sicher wissen, ist laut Untersuchungen des UN-Sonderberichterstatters Munoz in keinem Land der Bildungserfolg so von der familiären Herkunft abhängig, wie in Deutschland. Kindertagesstätten bieten also gerade für Kinder aus einkommensschwachen und sogenannten "bildungsfernen" Schichten die Chance, Armutsspiralen durch frühe Bildung zu durchbrechen. Dafür ist mir kein Euro zu viel. (...)
(...) Unsere Fraktion hat Kritik an der jüngsten Reform des Familiengerichtsbarkeitsgesetzes geäußert, da diese Reform nicht unseren Vorstellungen entspricht. Wir haben unsere Kritik an dem Wohl des Kindes orientiert und sind der Meinung, dass die Umsetzung des Umgangsrechtes im Streitfall durchaus durch die Familiengerichte in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern geschehen soll - nicht aber durch Ordnungsmittel. Dies schadet vor allem den Kindern, die ohnehin in einer schwierigen Situation sind. (...)