Frage an Diana Golze von Benjamin K. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Golze,
Ich habe eine Nachfrage zu ihrer letzten Antwort zur Kindesbetreuung.
Meiner Meinung nach kann man nicht pauschal festlegen, was für "die Kinder" am Besten ist. Jedes Kind ist anders und Eltern haben unterschiedliche Ansichten darüber, was für ihr Kind am Besten ist. Gemaß Grundgesetz Art. 6 ist es das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern für die Pflege und Erziehung ihrer Kinder selbst zu sorgen.
Da nun die Ansichten von Eltern so vielfältig, in welchem Rahmen ihre Kinder am Besten gebildet, erzogen, betreut und versorgt werden, sollte der Staat da nicht auch diese Verschiedenheiten in seiner Familienförderung berücksichtigen?
Es gibt nunmal auch Eltern, die eine völlig andere Meinung zur Kindertagesbetreuunghaben als Sie. Manche Eltern halten es für besser, wenn ihre Kleinkinder ganztägig von Mutter und/oder Vater gepflegt, erzogen, betreut, gebildet und beschäftigt werden sollten. Es gibt eben auch Kinder, die im Kindergarten oder in Kitas nicht glücklich sind, es sind nicht alle Kinder und Eltern gleich.
Ich habe einen konkreten Vorschlag:
Man setzt die etwaigen Kosten eines ganztätigen Betreuungsplatzes fest. Eltern dürfen dann über diesen Pauschalbetrag frei verfügen. Entweder sie investieren es in die Kindertagesbetreuung oder aber sie fangen damit z.B. das Gehalt des Vater oder der Mutter auf, weil ein Elternteil sich ganztätigig um das kleine Kind kümmern sollte.
Meine konkrete Frage an Sie:
Was halten Sie von dem Vorschlag? Dies würde doch ALLE Eltern berücksichtigen, auch jene, die eben von Kindertagesbetreuung nicht so viel halten, wie Sie oder Frau von der Leyen und auch Kinder, die sich daheim bei Mutter und Vater wohler fühlen, als bei der Tagesmutter oder in der Krippe.
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Kramer
Sehr geehrter Herr Kramer,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie Sie schon in der anderen Antwort gelesen haben, habe ich zu dieser Frage eine andere Auffassung. Im Übrigen gibt es mit dem Elterngeld - bei aller Kritik der LINKEN an dessen Ausgestaltung - bereits eine Lohnersatzleistung für den Verdienstausfall während der ersten 12 bis 14 Monate nach der Geburt des Kindes.
Da Sie auf Art. 6 Grundgesetz verwiesen haben, sei mir eine Anmerkung dazu gestattet. Meine Fraktion und auch die Kinderkommission des Deutschen Bundestages setzt sich für die Aufnahme von eigenständigen Kinderrechten ins Grundgesetz ein. Diese würden die Rechte von Kindern gegenüber dem Staat auf das selbe Niveau wie das Elternrecht heben. Aus meiner Sicht gehört zu diesen Rechten auch das Recht auf Bildung. Der Besuch einer Kita als Teil der Bildungskarriere eines Kindes würde demzufolge zum Recht des Kindes gehören. Deshalb setze ich mich für den Rechtsanspruch auf eine gebührenfreie Kita für jedes Kind ein. Wenn Eltern anders entscheiden, ist dies natürlich ihr Recht, auch wenn ich dazu eine andere Haltung habe. Daraus aber abzuleiten, dass ihnen für die Nichtwahrnahme eines Rechtsanspruches eine finanzielle Leistung zusteht, halte ich für falsch.
Mit freundlichen Grüßen
Diana Golze