Werden mit dem geplanten Tierschutzgesetz tierquälerische Haltungsbedingungen und Tiertransporte, insbesondere Langstreckentransporte, endlich unterbunden?
Sehr geehrter Herr Müller, ein neues Tierschutzgesetz ist in Planung, jedoch ist jetzt schon klar, dass es zu viele Ausnahmeregelungen gibt und die Langstrecken-Tiertransporte nicht einmal Erwähnung finden. Das kann nicht sein. Kürzlich sah ich einen Bericht über die umfangreichen Auflagen und Dokumentationspflichten eines Bäckereibetriebes. Meine Frage: Immer wieder gibt es erschreckende Fälle, die von Undercoveraktivisten aufgedeckt werden, die Beweisen, dass selbst in Tierwohlbetrieben furchtbare Zustände herrschen, ohne dass da jemand einschreitet. Wie kann das sein? Wieso gibt es da nicht ähnliche Kontroll- und Dokumentationspflichten? Ds gleiche bei Tiertransporten und Schlachthöfen. Immer wieder werden schwere Verstöße festgestellt. Daher meine Bitte: tragen Sie dazu bei, dass das neue Tierschutzgesetzt diesen Namen auch verdient! Keine ausufernden Ausnahmeregelungen, keine Kastenhaltung von Muttersauen, keine Langstreckentiertransporte. Mit freundlichen Grüßen U. A.
Sehr geehrte Frau A.
Wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe. Diesem Anspruch wollen wir gerecht werden. Auch unsere Verfassung nimmt uns in die Pflicht: Der Tierschutz ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Nach wie vor bestehen aber Defizite, insbesondere bei Anwendung und Vollzug der Regeln. Mit diesen Defiziten dürfen und wollen wir uns nicht abfinden. In den vergangenen Jahren sind Forschung und Wissenschaft beim Tierschutz vorangekommen und haben uns wichtige neue Erkenntnisse gebracht.
Der von ihnen angesprochene Gesetzesentwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes enthält viele Ansatzpunkte, um genau diese Erkenntnisse umzusetzen.
Konkret geht es dabei darum,
- den illegalen Handel mit Welpen und anderen Tieren auf Onlineplattformen zu bekämpfen.
- eine bessere Kontrolle an Schlachthöfen durch Videoüberwachung einzuführen.
- Maßnahmen zum Schutz von Tieren in reisenden Zirkusbetrieben umzusetzen.
- Maßnahmen einzuführen, um die Zahl „nicht-kurativer“ Eingriffe (z. B. Schwänzekürzen bei Ferkeln und Lämmern) zu reduzieren.
- Qualzuchten in Deutschland weiter einzudämmen.
- das Amt des oder der Bundestierschutzbeauftragten einzuführen.
- Anbindehaltung grundsätzlich zu verbieten – bei einer auf 10 Jahre befristeten Ausnahme der sogenannten Kombihaltung bei kleinen Betrieben.
- und effektivere Straf- und Bußgeldvorschriften bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz umzusetzen.
Gerade der letzte Punkt ist dabei von besonderer Bedeutung, denn es geht - wie sie auch Schreiben - bei vielen der Missstände ohnehin um Verstöße gegen bestehendes Recht. Diese müssen geahndet und mit entsprechenden Strafen belegt werden. Das heißt vor allem höhere Kontrolldichte und zusätzlich höhere Strafen, die Verstöße auch schon bei einmaliger Aufdeckung wirtschaftlich unattraktiv machen.
Derzeit ist nicht abzusehen, ob dieses Gesetz in der aktuellen Legislaturperiode aufgrund des Bruchs der Koalition noch umgesetzt werden kann. Ich versichere Ihnen aber, dass meine Fraktion und ich uns auch in der kommenden Legislaturperiode für die Umsetzung dieser wichtigen Maßnahmen einsetzen werden, sofern eine Umsetzung bis zum Februar 2025 nicht mehr möglich sein sollte.
Mit freundlichen Grüßen,
Detlef Müller