Werden nicht arbeitende Ehepartner bei einer Abschaffung des Steuersplittings aufgrund der Gleichstellung auch das Recht auf Bürgergeld ohne Berücksichtigung des Einkommens des Ehepartners erhalten?
Sehr geehrter Herr Müller, laut Koalitionsvertrag wollen Sie mir einer „gerechten“ Steuerreform eine Abschaffung des Splittings, welche die Bürger von der Kombination III/V in die IV/IV zwingt. Für kinderlose Ehepaar oder für Ehepaare, deren Kinder längst aus dem Haus sind, wäre das unter Umständen ein gravierender Nachteil. Da mit dieser Gesetzesänderung festgelegt werden würde, dass die beiden Partner je für sich alleine stehen und der eine nicht mehr für den anderen einsteht, müsse dies ebenso beim Bürgergeld greifen. Die nicht werktätige Person einer Ehe müsse Anspruch auf Bürgergeld erhalten – ohne Prüfung der finanziellen Verhältnisse des Ehepartners. Ansonsten würde die „Gleichstellung“ an dieser Stelle verletzt werden. Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ein „nicht mehr für den Partner“ einstehen kann ich aus der Vereinfachung der Steuerklassen nicht herauslesen. Die genaue gesetzliche Regelung bzgl. des Bürgergeldes steht noch nicht fest. An der Prüfung der finanziellen Situation des Ehepartners der Antragstellerin bzw. des Antragstellers wird sicherlich festgehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller