Sehr geehrter Herr Müller, für wenn ist eigentlich das Wohngeld, Heizkostenzuschuss sowie die entlastungspaket gedacht?
Sind dieses Wohngeld /Heizkostenzuschuss und entlastungspaket für mieter/innen gedacht mit einem geringfühgigen monatlichen Einkommen, für Geringverdiener, Studenten, Kinder mit Familien und für rentner/innen oder für gewinnabschopfende Dienstleistungen Service, (hauswart), die keinerlei Leistungen vollbringen und über die vermieter/innen, den mieter/innen hohe Kosten erstellen, für nicht erbrachte Leistungen, die andere Firmen aus fuhren. Somit laufend sehr hohe steigende mietkosten und sehr hohe Betriebs und nebenkostennachzahlung, die gewinnabschopfende Unternehmen, (hauswart), den mieter/innen, in Rechnung, die andere Firmen aus fuhren, "somit erfolgen doppelte Abrechnungen", Auch bei rentenerhöhung en, folgen darauf drastische Mieterhöhungen, "5 fache zuruckzahlung en, zwecks steigende Mieterhöhungen, wenn mieter/innen ein paar Euro, mehr bekommen oder Almosen. Hauch bei wohngeld/Heizkostenzuschuss, ist das der Fall," gewinnabschopfung". Mietpreis deckel/Mietpreis bremse ein führe
Sehr geehrter Herr N.,
mit der Reform des Wohngeldes wurde zum einen die Höhe des Wohngeldes angehoben und zudem auch der Empfängerkreis ausgeweitet. Derzeit sind bundesweit etwa 1,3 Millionen Menschen in 600.000 Haushalten wohngeldberechtigt. Mit der Wohngeldreform wird sich diese Zahl auf ca. 2 Millionen Menschen erhöhen. Grundsätzlich richtet sich das Wohngeld dabei an Menschen mit keinem bzw. geringem Einkommen, wozu auch Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende (sofern sie keinen Anspruch auf BAföG haben) gehören können. Um zu prüfen, ob eine Wohngeldberechtigung vorliegt, hat die Bundesregierung einen Wohngeldrechner eingerichtet [https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2022-artikel.html].
Der Heizkostenzuschuss II kommt allen Haushalten zugute, die in mindestens einem der Monate von September bis Dezember 2022 Wohngeld beziehen. Zudem sollen, wie beim ersten Heizkostenzuschuss auch, die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen profitieren können. Der Heizkostenzuschuss II wird unbürokratisch über die Wohngeldstellen ausbezahlt werden. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig.
Weitere Informationen finden Sie unter anderem unter den folgenden Links:
Wohngeld: https://www.spdfraktion.de/themen/mehr-wohngeld-mehr-berechtigte
Heizkostenzuschuss: https://www.spdfraktion.de/themen/mehr-hilfe-heizkosten
Mit freundlichen Grüßen,
Detlef Müller