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Detlef Müller
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Frage von Kamilla M. •

Denken Sie, dass nach der Einführung der Impfpflicht die 2G- und 3G-Regelungen weiter bestehen bleiben sollten? Diese sind ja auch geeignet, Menschen mit unzureichendem Impfstatus erkennbar zu machen.

Diesen unzureichenden Impfstatus könnte dann der Arbeitgeber oder eine andere Kontakt- oder Kontroll-Person den Behörden melden und auf diese Weise könnte man sich dann auch ein Impfregister sparen.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau M.,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unabhängig ob oder wie die Impfpflicht kommen wird, bleiben für einige Bereiche die Anwendungen von 2G- und 3G-Regelungen in absehbarer Zeit sicherlich sinnvoll. Für welche Bereiche dies wie lange gelten sollte überlasse ich den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, den Gesundheitsexperten und zuständigen Fachpolitikern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Detlef Müller

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